
Mutter- oder Vater-Kind-Kuren
Mütter und Väter sind häufig enorm belastet. Spezielle Kuren können ihnen wieder auf die Beine helfen.
Die Mutter- oder Vater-Kind-Kur soll Sie dabei unterstützen, den Alltag mit Ihrer Familie besser zu meistern. Hierfür gibt es bei der Kur ein individuelles Therapieangebot, unter anderem mit der Vermittlung einer gesunden Lebensweise und Tipps zur Selbsthilfe. Es geht in erster Linie um Ihre Gesundheit, so wie bei klassischen Kuren. Wenn nötig, werden Ihre Kinder aber auch mit behandelt.
Die stationäre Kur findet in einer zugelassenen Kurklinik statt und dauert in der Regel 21 Tage.
Besprechen Sie zunächst mit Ihrem Arzt, welche Behandlung aus medizinischer Sicht notwendig ist. Das Antragsformular für eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur (Muster 64) erhalten Sie ausschließlich bei Ihrem Arzt. Für jedes Kind, welches ebenfalls behandlungsbedürftig ist, stellt in der Regel der Kinderarzt das Muster 65 aus.
Für die Antragstellung senden Sie uns bitte diese Unterlagen über die HEK Service-App oder per Post an:
HEK - Hanseatische Krankenkasse
Rehabilitationszentrum
22039 Hamburg
Falls die Maßnahme dem Erhalt Ihrer Erwerbsfähigkeit dient, ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig, Ihnen diese Maßnahme zur Verfügung zu stellen. Ihre Kinder können Sie dort ebenfalls begleiten. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.
Sollten Sie bereits eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur durchgeführt haben, können Sie einen erneuten Antrag erst frühestens vier Jahre nach der Maßnahme stellen.
Sofern eine stationäre Mutter- oder Vater-Kind-Maßnahme medizinisch notwendig ist und wir für die Kostenübernahme zuständig sind, übernehmen wir die Kosten in einer geeigneten Einrichtung abzüglich Ihres gesetzlichen Eigenanteils. Berechtigte Wünsche werden hierbei selbstverständlich so weit wie möglich berücksichtigt.
Ihre gesetzliche Zuzahlung beträgt zehn Euro je Kalendertag.
Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert in der Regel längstens 21 Tage.
Die Mutter oder den Vater zu behandeln, steht bei der Mutter- oder der Vater-Kind-Kur im Vordergrund. Kinder bis zum 12. Geburtstag können als Begleitpersonen mitfahren oder werden mit behandelt, sofern dies im Vorwege ärztlich bestätigt und von uns genehmigt wurde.
Grundsätzlich können Kinder nicht mit aufgenommen werden, wenn sie bereits 12 Jahre alt sind. Sofern Sie ein Kind im Säuglingsalter haben oder Ihr Kind noch keine Fremdbetreuung gewohnt ist, bringt eine Maßnahme möglicherweise nicht den gewünschten Effekt, da die Anwendungen eventuell nicht vollumfänglich oder gar nicht in Anspruch genommen werden können (zum Beispiel für die Zeit des Stillens).
Der Zeitpunkt der Kur soll natürlich Ihren Bedürfnissen entsprechen. Aus organisatorischen Gründen sind Frühling, Herbst und Winter meist besser geeignet als die Sommermonate. Hierfür gibt es mehrere Gründe:
Die Kliniken sind außerhalb der Sommermonate oft nicht sehr stark belegt. Dadurch ist für Sie eine individuelle Betreuung durch das Klinikpersonal möglich.
Die Bahnhöfe und Züge sowie Autobahnen sind nicht überfüllt. Das macht Ihre Anreise deutlich angenehmer.
Außerdem gibt es für die Kinder schulbegleitenden Unterricht.
Reisen Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln, können Sie sich eine Fahrkarte (zum Beispiel bei der Deutschen Bahn AG) eigenständig beschaffen.
Für eine Erstattung senden Sie uns bitte nach Abschluss der Maßnahme Ihre Tickets oder Ihre bezahlte Ticket-Rechnung zusammen mit Ihrer Bankverbindung über unsere HEK Service-App oder per Post an:
HEK - Hanseatische Krankenkasse
Rehabilitationszentrum
22039 Hamburg
Wir erstatten Ihnen die Kosten für die Reise in der 2. Klasse unter Berücksichtigung der möglichen Fahrpreisermäßigungen oder in Höhe der gültigen Preise des öffentlichen Personennahverkehrs. Sofern die An- und Abreise mit dem Deutschlandticket möglich ist, erstatten wir Ihnen diese Kosten.
Fahren Sie mit einem Pkw, übernehmen wir 20 Cent je gefahrenen Kilometer. Begrenzt wird die Kostenübernahme auf 130 Euro je Fahrt oder auf die Kosten, die für die An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln entstanden wären. Das gilt auch, wenn Sie sich mit dem Pkw bringen lassen. Für eine Erstattung teilen Sie uns bitte nach Abschluss der Maßnahme die von Ihnen gefahrenen Kilometer und Ihre Bankverbindung mit.
Die von Ihnen zu zahlende gesetzliche Zuzahlung beträgt zehn Prozent je einfache Fahrt, mindestens fünf Euro, maximal zehn Euro. Der Eigenanteil ist von Ihnen nicht zu leisten, sofern Sie von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht befreit sind.
Nicht genutzte Fahrtickets und zusätzliche Taxikosten (zum Beispiel vom Bahnhof bis zur Einrichtung) können wir nicht erstatten. Parkgebühren gehören ebenfalls nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Nein, die Gepäckkosten im Rahmen einer Mutter- oder Vater-Kind-Kur für die Reise mit öffentlichen Verkehrsmitteln gehören nicht zu den Fahrkosten.
Die Kostenübernahme erfolgt für 21 Tage.
Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung der Patientengesundheit. Daher macht es Sinn, Sie komplett aus Ihrem gewohnten Umfeld zu nehmen. Hierzu gehört auch die Trennung vom Partner, was aus therapeutischer Sicht und im Hinblick auf die Fokussierung auf die gesteckten Ziele sinnvoll ist.
Begleitpersonen oder Besucher werden von den Rehabilitationskliniken allerdings nicht kategorisch ausgeschlossen. Dieses Thema sollte aber von Ihnen bereits im Vorfeld sowohl mit Ihrem Arzt als auch mit der ausgewählten Einrichtung abgesprochen werden, um die Konditionen und Rahmenbedingungen abzuklären.
Nein, unsere Bewilligungsdauer (für den Antritt der Maßnahme) können Sie in Ihrem Bewilligungsschreiben nachlesen.