
Fahrkosten Rehabilitation und Kuren
Sie haben die Wahl zwischen öffentlichen Verkehrsmitteln oder privatem Pkw.
Wenn Sie eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme in einem unserer Vertragshäuser durchführen, steht Ihnen in der Regel ein Abholservice zur Verfügung. Mit Bewilligung der Maßnahme teilen wir Ihnen mit, ob Ihre Einrichtung diesen exklusiven – für Sie kostenfreien – Abholservice anbietet. In diesem Fall brauchen Sie sich um nichts kümmern.
Sollte dies nicht zutreffen, können Sie sich eine Fahrkarte für öffentliche Verkehrsmittel eigenständig beschaffen. Wir erstatten Ihnen die Kosten für die Reise in der 2. Klasse unter Berücksichtigung der möglichen Fahrpreisermäßigungen oder in Höhe der gültigen Preise des öffentlichen Personennahverkehrs. Sofern die An- und Abreise mit dem Deutschlandticket möglich ist, erstatten wir Ihnen diese Kosten.
Eine gesetzliche Zuzahlung zu den Fahrkosten bei Fahrten zur stationären Rehabilitationsmaßnahme ist von Ihnen nicht zu leisten.
Wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel für eine stationäre Vorsorgemaßnahme (zum Beispiel für eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur) zur An- und Abreise nutzen, entstehen Ihnen bis auf die gesetzliche Zuzahlung zu den Fahrkosten keine weiteren Kosten. Ihre Zuzahlung beträgt maximal zehn Prozent (mindestens fünf Euro und maximal zehn Euro je Fahrt).
Falls Ihre Einrichtung keinen Abholservice anbietet, können Sie sich eine Fahrkarte (zum Beispiel bei der Deutschen Bahn AG) eigenständig beschaffen. Erfragen Sie bei Bedarf vor dem Ticketkauf für die Rückfahrt den Entlassungstag bei der Einrichtung.
Für eine Erstattung senden Sie uns bitte nach Abschluss der Maßnahme Ihre Tickets oder Ihre bezahlte Ticket-Rechnung zusammen mit Ihrer Bankverbindung über unsere HEK Service-App oder per Post an:
HEK - Hanseatische Krankenkasse
Rehabilitationszentrum
22039 Hamburg
Ja. Fahren Sie mit einem Pkw, übernehmen wir 20 Cent je gefahrenen Kilometer. Begrenzt wird die Kostenübernahme auf 130 Euro je Fahrt oder auf die Kosten, die für die An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln entstanden wären. Das gilt auch, wenn Sie sich mit dem Pkw bringen lassen.
Wir beteiligen uns an den Gepäckkosten im Rahmen einer stationären Rehabilitationsmaßnahme, wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen und uns die Rechnungen hierzu einreichen. Pro Person übernehmen wir die Kosten für höchstens zwei Gepäckstücke.
Den Transport des Gepäcks organisieren Sie selbst. Senden Sie bitte nach Abschluss der Maßnahme Ihre bezahlte Rechnung zusammen mit Ihrer Bankverbindung über unsere HEK Service-App oder per Post an:
HEK - Hanseatische Krankenkasse
Rehabilitationszentrum
22039 Hamburg
Wenn Ihr Arzt eine Begleitperson befürwortet oder Sie ein besonderes Transportmittel nutzen sollen, prüfen wir gern für Sie die Kostenübernahme.
Ihr Arzt trägt dann auf Ihrem Fahrkostenantrag ein, dass für Sie eine Begleitperson oder ein besonderes Transportmittel notwendig ist. Gegebenenfalls überprüft der Medizinische Dienst (MD) die Einschätzung des Arztes. Ihre Unterlagen senden Sie einfach an die oben genannte Adresse.