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Weitere Heilmittel im Rahmen von Naturheilverfahren

Die steigende Nachfrage nach alternativen Heilmitteln im Rahmen von Naturheilverfahren hat uns dazu bewogen, unseren Leistungskatalog als Ergänzung zur Schulmedizin zu erweitern.

An welchen Heilmitteln im Rahmen von Naturheilverfahren erfolgt eine Kostenbeteiligung?

Shiatsu

Shiatsu ist eine aus Japan stammende Massagetherapie. Mit dieser Therapieform wird mittels der Daumen und Handflächen auf bestimmte Körperzonen, aber auch Hautbereiche, Muskeln und Gelenke Druck ausgeübt. Diese Therapie wird bei einer Vielzahl von Krankheiten zur Unterstützung des Heilungsprozesses angewandt.

Feldenkrais

Die Feldenkrais-Methode ist eine körperorientiertes, pädagogisches Verfahren nach Dr. Moshé Feldenkrais. Mit dieser Methode können bestehende Haltungs- und Bewegungsgewohnheiten erkannt und angemessen verändert werden. Die Methode wird bei einer Vielzahl von Haltungsschäden sowie Beeinträchtigungen im Bewegungsapparat zur Unterstützung des Heilungsprozesses angewandt.

Ayurveda

Ayurveda als eine ganzheitliche aus, der Antike Indiens stammende komplexe Heilmethode beinhaltet die Diagnose, Therapie und Prävention. Als klassische Verfahren werden physikalische Therapien, Entspannungsverfahren sowie der Einsatz pflanzlicher und mineralischer Arzneimittel bei einer Vielzahl von Krankheiten zur Unterstützung des Heilungsprozesses angewandt.

Für diese Heilmethode können Sie zu Teilkörpermassagen und Thermotherapien einen Kostenzuschuss erhalten.

Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)

Die Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) ist ein Sammelbegriff für in China entwickelte Therapieformen. Die Therapien werden bei einer Vielzahl von Krankheiten zur Unterstützung des Heilungsprozesses angewandt.

Für diese Heilmethode können Sie für die Therapien Tuina und Krankengymnastik nach Qigong einen Kostenzuschuss erhalten.

In welcher Höhe erfolgt die Beteiligung an den Kosten?

Wir übernehmen für Sie gern die vier vorbenannten Heilmittel im Rahmen von Naturheilverfahren in Höhe von jeweils:

  • 70 Prozent der Kosten
  • maximal 100 Euro im Kalenderjahr
Welche Voraussetzungen sind zu beachten?

Voraussetzung ist zum einen, dass die Heilmittel im Rahmen von Naturheilverfahren durch einen Arzt auf Privatrezept verordnet werden. Wichtig ist, dass die Verordnung immer für das Kalenderjahr ausgestellt wird, in dem auch die Heilmittel erfolgen.

Zum anderen muss die Leistung durch umfassend qualifizierte Leistungserbringer (Ärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten) erbracht werden. Dies gilt als erfüllt, wenn der Leistungserbringer Mitglied des jeweiligen Berufsverbandes ist oder aufgrund seiner Ausbildung diesen beitreten könnte.

Wie sind qualifizierte Leistungserbringer zu finden?

Auf den Internetseiten der Berufsverbände des jeweiligen Heilmittels können Sie nach Leistungserbringern in Ihrer Wohnortnähe suchen.

  • Gesellschaft für Shiatsu in Deutschland e.V.
  • FVD Feldenkrais-Verband Deutschland e.V.
  • Verband Europäischer Ayurveda-Mediziner und -Therapeuten e.V.
  • Deutsche Gesellschaft für Traditionelle Chinesische Medizin e.V
Welche Unterlagen werden für die Erstattung benötigt?

Für die Erstattung benötigen wir das Privatrezept zusammen mit der entsprechenden Rechnung des Leistungserbringers. Teilen Sie uns bitte auch Ihre aktuelle Bankverbindung mit.

Wenn Sie die Heilmittel im Rahmen von Naturheilverfahren direkt bei einem berechtigten Vertragsarzt in Anspruch genommen haben, benötigen wir lediglich die Rechnung. Ein Privatrezept ist dann nicht erforderlich.

Besonders einfach und schnell können Sie die erforderlichen Unterlagen über unsere Service-App einreichen.

Wie lange ist Zeit, die Rechnungen zur Erstattung einzureichen?

Sie haben ausreichend Zeit, Ihre Unterlagen bei uns einzureichen. Sammeln Sie gern die zur Erstattung benötigten Unterlagen und senden uns diese zu, sobald es Ihnen zeitlich möglich ist. Der Anspruch verjährt erst vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Leistung in Anspruch genommen wurde.

Weitere Fragen?

Ihre Fragen beantworten Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Service-Team gern.