Auslandsbehandlung

Auslandsbehandlung

Als HEK-Versicherter können Sie sich auch gezielt im Ausland behandeln lassen.

HEK-Leistungen

Wenn Sie für eine medizinische Behandlung ins Ausland reisen, erstatten wir Ihnen die Kosten bis zur Höhe der deutschen Vertragssätze. Voraussetzung ist, dass die Behandlung zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehört. Diese Regelung gilt für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft sowie für Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz.

Die Kostenübernahme für eine Krankenhausbehandlung muss vor Behandlungsbeginn beantragt werden.

HEK-Tipp

Wenden Sie sich auf jeden Fall vor Reiseantritt an unser Service-Team.

Informationen zu Ihrem Versicherungsschutz bei Urlaubsreisen ins Ausland finden Sie hier.