Schutz- und Reiseimpfungen

Schutzimpfungen

Schützen Sie sich vor vermeidbaren Infektionskrankheiten und lassen Sie sich und Ihre Kinder impfen. Für Kinder bieten sich oft Mehrfachimpfungen an, die mit nur einer Injektion vor mehreren Krankheiten schützen. Wir übernehmen die Kosten!

Mit der Gesundheitskarte können Sie entsprechend Ihrem Alter und Ihrer individuellen Indikation alle im Rahmen der vertragsärztlichen Behandlung vereinbarten Impfungen in Anspruch nehmen. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Wir erstatten darüber hinaus auch die Kosten für alle medizinisch sinnvollen Impfungen.

Unser Leistungsangebot für Impfungen bei privaten Auslandsreisen finden Sie unter Reiseimpfungen.

Was sind typische weitere medizinisch sinnvolle Impfungen?

Das sind zum Beispiel Immunisierungen gegen:

• Grippe für alle Altersklassen
• Humane Papillomviren (HPV)
• Meningokokken B

Unsere Gesundheits-Hotline berät Sie zu allen Fragen rund um das Thema Impfungen. Sie ist jederzeit über das Service-Team kostenfrei zu erreichen: 0800 0213213.

Welche Voraussetzungen sind für die Kostenübernahme zu beachten?

Voraussetzungen für die Kostenübernahme sind, dass die Impfstoffe in Deutschland zugelassen sind und die Impfung durch einen Arzt oder eine Ärztin erfolgt.

Welche Unterlagen werden für die Erstattung benötigt?

Wir benötigen dafür:

  • die ärztliche Verordnung beziehungsweise das Rezept,
  • die Rechnung über den Impfstoff und
  • die Rechnung über das ärztliche Honorar.

Bitte vermerken Sie Ihre aktuelle Bankverbindung sowie gegebenenfalls den besonderen Grund auf den Unterlagen.

Besonders einfach und schnell können Sie die erforderlichen Unterlagen über unsere Service-App einreichen.

In welcher Höhe werden die Kosten für zusätzliche Schutzimpfungen übernommen?

Die Kosten für den Impfstoff übernehmen wir abzüglich der üblichen Zuzahlungen für Arzneimittel. Zusätzlich wird das ärztliche Honorar bis zur Höhe der Vertragssätze einer vergleichbaren Impfung übernommen. Das bedeutet, es wird der Betrag erstattet, den wir bei Abrechnung über die Gesundheitskarte gezahlt hätten.

Wie lange habe ich Zeit, die Rechnungen zur Erstattung einzureichen?

Sie haben ausreichend Zeit Ihre Unterlagen bei uns einzureichen. Sammeln Sie gern die zur Erstattung benötigten Unterlagen und senden uns diese zu, sobald es Ihnen zeitlich möglich ist. Der Anspruch verjährt erst vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Leistung in Anspruch genommen wurde.