Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist das zentrale Element der vernetzten Gesundheitsversorgung und verbindet die Akteure und Institutionen des Gesundheitssystems über eine vernetzte Telematikinfrastruktur.

Behandelnde Ärzte können Arztbriefe, Befunde oder Therapiemaßnahmen einstellen und Sie können eigene Aufzeichnungen abspeichern. Die Dokumente können Sie bei Bedarf Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin sicher zur Verfügung stellen. Hierdurch wird eine fall- und einrichtungsübergreifende Dokumentation ermöglicht. Der Notfalldatensatz, der elektronische Medikationsplan sowie elektronische Arztbriefe werden zudem durch die ePA unterstützt.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit und der gematic.

Ausführliche Informationen hat auch der GKV Spitzenverband bereitgestellt. Diese finden Sie hier.

Die ePA ist ein sicheres Aktensystem, in dem individuelle Patienten- und Gesundheitsdaten gespeichert und mit Arztpraxen, Krankenhäusern und sonstigen Leistungserbringern über die „Telematikinfrastruktur“ ausgetauscht werden können. Dazu muss die ePA von der jeweiligen Versicherung freigeschaltet und vom Versicherten aktiviert werden.

Neben der Nutzung über die HEK Service-App kann die ePA auch bei einem Leistungserbringer genutzt werden. Hier stehen jedoch die individuellen HEK Services nicht zur Verfügung.

Die ePA wird Ihnen durch die HEK zur Verfügung gestellt. Mit Ihrer Entscheidung zur Nutzung der ePA stimmen Sie den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung der HEK zu.

 

Wie funktioniert die Patientenakte?

Die ePA ist ein sicherer zentraler Datenspeicher, dessen Server in Deutschland stehen. Sie können in Ihrer ePA Daten von Ihren Leistungserbringern empfangen und eigene Daten speichern, um sie mit Ihren Ärzten zu teilen.

Wir haben die ePA für Sie als kostenfreien Service in smarthealth integriert. Die Nutzung der ePA sowie der zusätzlichen individuellen HEK Services in smarthealth wird dadurch einfach und reibungslos für Sie gestaltet.

Arztpraxen und Krankenhäuser können ausschließlich auf Ihre Patientenakte in smarthealth zugreifen, wenn Sie ihnen eine Berechtigung dafür erteilen. Der Zugriff auf die individuellen HEK Services in smarthealth ist nicht möglich.

 

Wer kann auf meine Patientenakte zugreifen?

Auf Ihre ePA können alle Arztpraxen und Krankenhäusern zugreifen, welche zum jeweiligen Zeitpunkt an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind. Zum Start der ePA sind das niedergelassene Allgemein- und Facharztpraxen sowie Krankenhäuser. und Apotheken. Seitdem Jahr 2022 können auch für Hebammen, Physiotherapeuten, Gesundheitsämter, Arbeitsmediziner, Pfleger und Mitarbeiter aus Reha-Kliniken für den Zugriff auf die ePA berechtigt werden. Jede dieser neuen Nutzergruppen hat hierbei unterschiedliche Rechte zum Schreiben und Lesen von Informationen in der ePA eines Versicherten.

Ein Zugriff auf Ihre ePA kann ausschließlich mit Ihrer Erlaubnis geschehen. Das geschieht dadurch, dass Sie für den jeweiligen Leistungserbringer Berechtigungen erteilen.