EINFACH. ERSTKLASSIG.
Bitte wenden Sie sich an Ihre letzte gesetzliche Krankenkasse in Deutschland.
Wir kümmern uns um Ihren Wechsel! Eine schriftliche Kündigung ist nicht erforderlich. Als Beschäftigter sind Sie freiwillig versichert, wenn Sie regelmäßig mehr als 5.550,00 Euro pro Monat brutto (jährlich 66.600,00 Euro) verdienen.
Wir kümmern uns um Ihren Wechsel! Eine schriftliche Kündigung ist nicht erforderlich.
* Pflichtfeld
Damit wir Sie richtig versichern können, benötigen wir noch Angaben zu Ihrem Einkommen. Liegt Ihr regelmäßiges monatliches Einkommen unter 5.550 Euro im Monat, versichern wir Sie als pflichtversichertes Mitglied. Verdienen Sie mehr und die regelmäßige Jahresarbeitsentgeltgrenze wird überschritten, werden Sie freiwillig versichertes Mitglied. Der Betrag von monatlich 5.550 Euro - das sind jährlich 66.600 Euro - ist dafür ein gesetzlich festgeschriebener Grenzwert. Erhalten Sie Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld? Dann zählen Sie zu Ihrem monatlichen Bruttoeinkommen einfach ein Zwölftel der Einmalzahlung dazu.
Wir benötigen die Angabe, ob Sie Kinder (auch Adoptiv- oder Pflegekinder) haben, um Ihre Beiträge zur Pflegeversicherung korrekt berechnen zu können.
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Als beitragspflichtiges zusätzliches Einkommen werden alle Einkommensarten angerechnet, die Sie zum Lebensunterhalt verbrauchen können. Zum Beispiel: - Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit - Rente (auch Witwenrenten oder Waisenrente) - Versorgungsbezüge - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Einnahmen aus Kapitalvermögen
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Bonus
Wahltarif
Sie erhalten einen Fragebogen zur kostenfreien Familienversicherung per E-Mail.
Ihre persönlichen Daten (Sozialdaten) benötigen wir, um unsere Aufgaben für Sie richtig zu erledigen. Die Grundlage dafür ist § 284 Sozialgesetzbuch V (SGB V) in Verbindung mit § 206 SGB V oder § 28 o SGB IV und § 94 SGB XI in Verbindung mit § 50 SGB XI. Ohne diese Informationen können wir Ihre Mitgliedschaft nicht herstellen