Informationen zur Sonderleistung für Beschäftigte in der Pflege / Corona-Prämie
Beschäftigte, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Oktober 2020 mindestens drei Monate in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung tätig sind, erhalten nach § 150a Sozialgesetzbuch XI einen Anspruch gegenüber ihren Arbeitgebern auf eine einmalige steuer- und sozialabgabenbefreite Sonderleistung (Corona-Prämie).
Diese einmalige Sonderleistung dient der Anerkennung und Wertschätzung aller insbesondere in Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft eingesetzten Beschäftigten in Zeiten der besonderen Belastungen und Herausforderungen angesichts der Corona-Pandemie.
Die Prämienhöhe ist in Abhängigkeit des Tätigkeitsfelds und -–umfangs gesetzlich festgelegt und beträgt zwischen 100 Euro und 1.000 Euro.
Die zugelassenen Pflegeeinrichtungen und Arbeitgeber, deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesen Einrichtungen im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung oder eines Werk- oder Dienstleistungsvertrags eingesetzt werden, werden verpflichtet, die gestaffelten Corona-Prämien an ihre Beschäftigten auszuzahlen.
Nähere Informationen, Antragsformulare und eine Gesamtliste der zuständigen Pflegekassen finden Sie auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes.
Zuständigkeit der HEK-Pflegekasse
Ihre HEK-Pflegekasse ist für Anträge folgender Arbeitgeber im Bundesland Hamburg zuständig:
Pflegeeinrichtungen: Corona-Prämie Pflegeeinrichtungen HEK-Zuständigkeit (Stand 25.06.2020
Dienstleister der Arbeitnehmerüberlassung: Corona-Prämie Dienstleister HEK-Zuständigkeit (Stand 25.06.2020)
Ihren Antrag senden Sie bitte an pflegeschutzschirm@hek.de.
Telefonisch erreichen Sie das HEK-Pflegeteam unter 040 65696-8799.