smarthealth-Die-elektronischen-Gesundheitsakte

smarthealth - Ihre persönliche Gesundheitsakte

Mit smarthealth bieten wir unseren Kunden die Möglichkeit, persönliche Gesundheitsdaten digital an einem sicheren Ort zu speichern und selbst zu managen. Smarthealth wird als Ihre persönliche Gesundheitsakte durch die HEK bereitgestellt und bietet unseren Kunden durch hohe Transparenz die Chance höherer Behandlungsqualität sowie einer positiven Entwicklung des Gesundheitszustandes. Über unsere kostenfreie HEK Service-App können Sie ganz einfach über smarthealth auch auf Ihre elektronische Patientenakte (ePA) zugreifen. 

Kundennutzen steht im Fokus

Durch smarthealth haben unsere Kunden über die HEK Service-App jederzeit und an jedem Ort direkten Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten und medizinischen Informationen.

smarthealth bietet eine Übersicht der ärztlichen Behandlungen, Medikamente, Impfungen und Diagnosen sowie die Möglichkeit, selbst Dokumente wie zum Beispiel Röntgenbilder, Laboruntersuchungen oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen hochzuladen. Hier finden Sie mehr über die Leistungen Ihrer persönlichen Gesundheitsakte smarthealth.

Egal ob im Urlaub, beim Arztwechsel oder im Krankenhaus, unsere Kunden haben sämtliche medizinische Daten auf ihrem Smartphone stets zur Hand. Dadurch können Doppeluntersuchungen vermieden und Behandlungsabläufe effizient organisiert werden.

Sicherheit hat oberste Priorität

Einen Zugang zu smarthealth erhalten unsere Kunden nach digitaler Identifizierung ausschließlich über die HEK Service-App. Diese ist mit einer Zwei-Faktor-Authentifizierung gegen missbräuchlichen Zugriff geschützt.

smarthealth ist mit den jeweils aktuellsten Verschlüsselungsmethoden gesichert. Die Daten werden inhaltsverschlüsselt (End-to-End) auf Servern gespeichert, die in Deutschland stehen und damit unter das deutsche Datenschutzrecht fallen.

Nur unsere Kunden selbst können ihre eigenen Daten lesen. Weder die HEK noch die IBM können die Daten einsehen. Nur mit Berechtigung können Ärzte Ihre Patientenakte einsehen. Die Entschlüsselung der Daten erfolgt erst auf dem Smartphone und nur der Kunde bestimmt, mit wem er welche Informationen teilt.

Download der HEK Service-App

Die HEK Service-App - unser modernstes Kundenzentrum - finden Sie auch im App Store. Erfahren Sie jetzt mehr über die Vorteile der HEK Service-App.

Opt-out-Verfahren für die elektronische Patientenakte (ePA)

Die Digitalstrategie des Bundesministeriums für Gesundheit sieht vor, dass ab 2025 jeder eine ePA bekommen sollen, außer sie widersprechen (Opt-out-Verfahren). Opt-out kommt aus dem Englischen und bedeutet „sich gegen etwas zu entscheiden“. Der Begriff bezieht sich also auf die Möglichkeit für Versicherte, der Erstellung einer ePA zu widersprechen. Derzeit wird an den rechtlichen Voraussetzungen gearbeitet, um für die ePA auf das Opt-out-Verfahren umzustellen. Hier finden Sie die aktuellsten Informationen dazu.

Warum ist die Änderung notwendig?

Derzeit gilt das Opt-in-Verfahren, das bedeutet: Sie entscheiden sich selbst aktiv, sofern Sie sich für die ePA registrieren und diese nutzen möchten. Dafür ist es zwingend erforderlich, dass Sie zustimmen. Dies führt allerdings zu geringeren Teilnahmequoten. Der Gesetzgeber möchte diese erhöhen, indem den Versicherten der Zugang zur ePA vereinfacht wird.

Ich möchte keine ePA. Was muss ich tun?

Derzeit gar nichts. Haben Sie sich bisher nicht für die ePA registriert, existiert für Sie auch keine ePA. Gemäß dem Digital Gesetz gilt bis zum 15.01.2025, wie beschrieben, das Opt-in-Verfahren für die ePA.

Ich möchte auch nach Inkrafttreten des Opt-out-Verfahrens keine ePA. Was muss ich tun?

Derzeit gar nichts. Erst sobald wir auf das Opt-out-Verfahren umstellen, können Sie der ePA widersprechen. Wir werden alle HEK-Versicherten Mitte 2024 per Post informieren und auch die Möglichkeiten eines Widerspruchs aufzeigen. Falls Sie der ePA hiernach weiterhin widersprechen möchten, können Sie dies dann selbstverständlich tun.

Ich höre aber aktuell häufig, ich muss der ePA bereits jetzt widersprechen. Was hat es damit auf sich?

Diese Information ist nicht korrekt. Es ist uns aktuell nicht möglich, einen Widerspruch rechtsgültig zu berücksichtigen. Dieser ist nicht rechtskräftig, da aktuell das Opt-in-Verfahren angewendet wird. Über Ihre konkreten Widerspruchsmöglichkeiten informieren wir Sie Mitte 2024 per Post.