| Zahnärztliche Vorsorge: Zahnsteinentfernung, Mundbehandlung, Fluoridierung (z. B. bei überempfindlichen Zahnhälsen) 1–2x pro Jahr |
| Zahnversiegelung der großen Backenzähne: Für Kinder und Jugendliche im Alter von 6-17 Jahren |
| Zahnersatz: Umfassende Beratung in allen Fragen zum Zahnersatz und zu den Festzuschüssen |
| Wenden Sie sich mit Ihren Fragen gerne an die Mitarbeiterinnen des Zahnmedizinischen Zentrums |
| Telefon 040/65696-2110 |

Unsere Fachleute finden für sie Lösungen, die medizinisch sinnvoll und gleichzeitig wirtschaftlich sind: in Sachen Zahnersatz genauso wie im Rahmen von kieferorthopädischer oder zahnärztlicher Behandlung.
Am liebsten hätte jeder gesunde Zähne, doch manchmal lässt sich eine Behandlung auf dem Zahnarztstuhl einfach nicht vermeiden. Brücken, Kronen, Prothesen: Auch sie gehören zur Zahnpflege. Und die ist wichtig! Leider wird die zahnärztliche Behandlung auch immer teurer. Die HEK kann nicht alle Zahnbehandlungen als Kassenleistung übernehmen, da unterliegen wir wie jede andere Kasse gesetzlichen Bestimmungen. Wir stehen Ihnen jedoch in allen Belangen rund um die Zähne mit einer besonderen Service-Einrichtung zur Seite: Unser Zahnmedizinisches Zentrum in Hamburg berät bundesweit Versicherte in Sachen Zahnersatz, kieferorthopädischer und zahnärztlicher Behandlung. Die Mitarbeiterinnen helfen Ihnen dabei einen Zahnersatz zu finden, der medizinisch sinnvoll aber auch wirtschaftlich ist.
Die Mitarbeiterinnen sind vom Fach: Gelernte Zahnarzthelferinnen aus der Praxis, die nicht nur Fragen zur Kostenübernahme beantworten, sondern auch ihr medizinisches Fachwissen weitergeben können. Viel Beratungsbedarf gibt es beispielsweise dann, wenn der Zahnarzt besonders komplizierte und teure Behandlungen vorschlägt. Auch hier helfen wir Ihnen weiter, damit Sie weder unter- noch überversorgt aus dem Zahnarztstuhl steigen müssen. Das wirkt sich nicht zuletzt positiv auf Ihre Zuzahlungshöhe aus.
Bei aufwändigeren Behandlungen, zum Beispiel bei sehr großen Brücken, schreiben die zahnärztlichen Richtlinien vor, neutrale Gutachter hinzuzuziehen. Eine medizinisch sinnvolle Sache, denn der Blick eines zweiten Arztes kommt Ihrer optimalen Zahnversorgung zu Gute. Geprüft wird nicht nur, ob die geplante Behandlung in der vorgeschlagenen Form medizinisch notwendig ist, sondern auch, ob es noch erforderliche Vorbehandlungen geben sollte. Schließlich haben Sie am längsten etwas von Ihrem Zahnersatz, wenn Zähne und Kiefer gut auf den Eingriff vorbereitet sind. Im Interesse ihrer Mitglieder übernimmt die HEK die Gutachterkosten. Ein Gutachten bedeutet also: Wir wollen das Beste für Ihre Zähne! Wenden Sie sich mit Ihren Fragen gerne an die Mitarbeiterinnen des Zahnmedizinischen Zentrums: Telefon 040/65696-2110.
Zweitmeinung bei Zahnersatz
Als HEK-Versicherter haben Sie außerdem die Möglichkeit, über unseren Kooperationspartner 2te ZahnarztMeinung Ihren Eigenanteil zum Teil deutlich zu senken, insbesondere wenn Ihre Versorgung von der so genannten Regelversorgung abweicht.
Weitere Informationen: www.2te-zahnarztmeinung.de