Der Verwaltungsrat der HEK
Die HEK ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihr oberstes Beschluss- und Aufsichtsorgan ist der Verwaltungsrat, der sich aus Versicherten der HEK zusammensetzt. Der HEK-Verwaltungsrat besteht aus 15 Mitgliedern, die ehrenamtlich tätig sind. Sie werden alle sechs Jahre im Rahmen der Sozialwahlen gewählt. Der Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden.
In Personalunion ist der Verwaltungsrat für die HEK-Krankenkasse und HEK-Pflegekasse verantwortlich.
Die Aufgaben des Verwaltungsrates
Der Verwaltungsrat trifft alle Entscheidungen, die für die HEK von grundsätzlicher Bedeutung sind.
Zu seinen Aufgaben gehören:
- die Wahl und Kontrolle des Vorstandes
- die Festlegung der Grundzüge der HEK-Geschäftspolitik
- die Beschlussfassung über den Haushalt
- die Beschlussfassung über die Satzung der HEK und damit über die Leistungen für die Versicherten
Um diese Aufgaben erfüllen zu können, hat der Verwaltungsrat einen Hauptausschuss und einen Haushalts- und Finanzausschuss gebildet. Der Widerspruchsausschuss entscheidet über Widersprüche von Versicherten.
Die Mitglieder des HEK-Verwaltungsrates

Horst Wittrin (Vorsitzender), Bernhard Lubitz (stellv. Vorsitzender), Stephen Appelius, Andreas Bienert, Heye de Buhr, Roswitha Dethlefs, Rainer Ebenkamp, Ditmar Jakobs, Karin Koch, Boris Lehmann, Jürgen Schuder, Heinrich J. Schümann, Ingo Stroebel, Gabriele Ungers und Heinz-Gerhard Wilkens
In seiner konstituierenden Sitzung hat der Verwaltungsrat am 6. Juli 2011 den Vorsitzenden Horst Wittrin und den stellvertretenden Vorsitzenden Bernhard Lubitz in ihren Ämtern bestätigt.

Horst Wittrin Bernhard Lubitz
Vorsitzender des stellv. Vorsitzender des
Verwaltungsrates Verwaltungsrates







