Die HEK – Ihr Ansprechpartner bei Behandlungsfehlern

Die HEK steht für die bestmögliche medizinische Behandlung und Versorgung ihrer Versicherten. Und sie hilft Ihnen weiter, wenn es zu einem Behandlungsfehler gekommen sein sollte.
Ihre HEK unterstützt Sie
Ihnen wurde eine falsche Diagnose gestellt oder Sie sind falsch behandelt worden? Dann setzt sich Ihre HEK dafür ein, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Die HEK berät Sie und klärt beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), ob und wie mögliche Ansprüche gerichtlich oder außergerichtlich durchgesetzt werden können. Bei einem begründeten Verdacht auf einen Behandlungsfehler unterstützt Sie die HEK zum Beispiel auch durch die Erstellung von Gutachten.
Kontakt
Bitte wenden Sie sich im Falle eines Behandlungsfehlers an unseren Experten Jörn Bredemeyer:
Fax: 040 65696-1419
E-Mail: J.Bredemeyer@hek.de
Was ist ein Behandlungsfehler?
Unter einem Behandlungsfehler ist eine nicht angemessene, zum Beispiel nicht sorgfältige, nicht richtige oder nicht zeitgerechte Behandlung eines Arztes zu verstehen. Ein Behandlungsfehler kann alle Bereiche ärztlicher Tätigkeit betreffen. Dabei kann der Fehler rein medizinischen Charakters sein, sich auf organisatorische Fragen beziehen, oder es kann sich um Fehler nachgeordneter oder zuarbeitender Personen handeln. Auch die fehlende oder unrichtige, unverständliche oder unvollständige Aufklärung über medizinische Eingriffe und ihre Risiken zählt zu den Behandlungsfehlern. (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)







