Telefonische Krankschreibung nicht mehr möglich

03.06.2022 | News
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Nach mehr als zwei Jahren ist die Möglichkeit einer telefonischen Krankschreibung ausgelaufen. Aufgrund der COVID-19-Pandemie war es bis zum 31.05.2022 möglich, dass Sie bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege ein telefonisches Anamnesegespräch mit Ihrem Arzt führen. Dieser konnte Sie dann bis zu sieben Kalendertage krankschreiben.

Seit dem 01.06.2022 ist es nun wieder erforderlich, dass Sie sich bezüglich einer Krankschreibung persönlich in einer Arztpraxis vorstellen.

Alternativ haben Sie die Möglichkeit der Videosprechstunde. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihre Erkrankung auf diesem Wege untersuchbar beziehungsweise behandelbar ist. Als Neupatient kann die Arztpraxis Sie bis zu drei Kalendertage krankschreiben. Sofern Sie bereits vorher Patient in der Praxis waren, kann die Krankschreibung sogar für sieben Tage erfolgen. Eine Folgekrankschreibung über die Videosprechstunde ist nur zulässig, wenn Ihre vorherige Krankschreibung nach einer unmittelbaren persönlichen Untersuchung ausgestellt wurde.

Weitere Informationen zur Videosprechstunde erhalten Sie hier.