Verhinderungspflege (Urlaubs-/Krankheitsvertretung)

Wenn eine Pflegeperson wegen Krankheit oder Urlaub die Pflege vorübergehend nicht ausüben kann, ist häufig eine Ersatzpflegekraft notwendig. Die HEK-Pflegekasse kann gegebenenfalls die daraus entstandenen Mehrkosten erstatten.

Voraussetzung für diese Verhinderungspflege ist, dass der Pflegebedürftige zuvor mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt worden ist.

Ihre HEK-Pflegekasse zahlt ab 1. Januar 2012 bis zu 1.550 Euro pro Kalenderjahr für einen Zeitraum von maximal 28 Tagen. Voraussetzung ist, dass ein Pflegedienst oder eine private Pflegeperson, die nicht bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert ist, die Pflege übernimmt.

Ist die "Ersatz-Pflegeperson" verwandt, verschwägert oder wohnt mit dem Pflegebedürftigen in einer häuslichen Gemeinschaft, entspricht die Entlohnung für die vorübergehende Pflege dem Pflegegeld der jeweiligen Pflegestufe. 

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