Leistungen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
Die HEK-Pflegekasse bezuschusst Umbauten in der Wohnung des Pflegebedürftigen,
- wenn diese die häusliche Pflege erleichtern oder ermöglichen.
- wenn dadurch der Pflegebedürftige ein selbstständigeres Leben führen kann.
Das beinhaltet zum Beispiel einen behindertengerechten Dusch- und Badezimmerumbau oder eine Türrahmenerweiterung für Rollstühle.
Die Maximalsumme für diesen Zuschuss beträgt 2.557 Euro. Dabei gilt außerdem: Der Pflegebedürftige trägt als Eigenanteil 10 % der Kosten der Maßnahme, jedoch höchstens 50 % seiner monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.
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