Tages- und Nachtpflege
Teilstationäre Pflege in Vertragseinrichtungen der Tages- und Nachtpflege kommt in Frage, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann.
Es handelt sich um eine besondere Form der Pflegesachleistungen. Es gelten die selben Beträge.
| Pflegestufe I | bis zu 450 Euro |
| Pflegestufe II | bis zu 1.100 Euro |
| Pflegestufe III | bis zu 1.550 Euro |
Die Tages- und Nachtpflege können parallel zur Pflegesachleistung, zum Pflegegeld oder auch zur Kombinationsleistung in Anspruch genommen werden. Allerdings können diese Leistungen nicht voll nebeneinander gewährt werden, sondern werden miteinander verrechnet.
Der Gesamtanspruch bei Kombination von Tagespflege mit Pflegesachleistung, Pflegegeld oder Kombinationsleistung beläuft sich auf bis zu 150 % des Tagespflegehöchstbetrages der jeweiligen Pflegestufe.
Zurück zur Übersicht "Pflege zu Hause"







