Pflegesachleistung

Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Hilfeleistungen im Haushalt des Pflegebedürftigen, spricht man von einer Pflegesachleistung.

Der Pflegedienst rechnet die erbrachten Leistungen bis zum Höchstbetrag entsprechend der Pflegestufen direkt mit der HEK-Pflegekasse ab. Dabei muss es sich um einen Vertragspflegedienst handeln.

Die Höhe der Leistungen, bis zu welcher der Pflegedienst mit der HEK-Pflegekasse abrechnen kann, richtet sich nach der Pflegestufe. 

Monatliche Beträge Pflegesachleistung ab 1. Januar 2012
Pflegestufe Ibis zu 450 Euro
Pflegestufe IIbis zu 1.100 Euro
Pflegestufe III

bis zu 1.550 Euro

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