Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege ist die kurzfristige vollstationäre Unterbringung eines Pflegebedürftigen in einer Vertragspflegeeinrichtung (Kurzzeitpflegeeinrichtung).
Kurzzeitpflege ist immer dann sinnvoll:
- wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann
- wenn die Pflege in einer teilstationären Einrichtung nicht ausreicht
Die Kurzzeitpflege erfolgt in dafür zugelassenen vollstationären Einrichtungen. Sie wird für maximal 28 Kalendertage je Kalenderjahr übernommen. Ab 1. Januar 2012 gilt ein Höchstbetrag von 1.550 Euro.
Die HEK-Pflegekasse übernimmt die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie eventuelle Zusatzleistungen müssen Pflegebedürftige selber tragen.
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