Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege ist die kurzfristige vollstationäre Unterbringung eines Pflegebedürftigen in einer Vertragspflegeeinrichtung (Kurzzeitpflegeeinrichtung).

Kurzzeitpflege ist immer dann sinnvoll:

Die Kurzzeitpflege erfolgt in dafür zugelassenen vollstationären Einrichtungen. Sie wird für maximal 28 Kalendertage je Kalenderjahr übernommen. Ab 1. Januar 2012 gilt ein Höchstbetrag von 1.550 Euro.

Die HEK-Pflegekasse übernimmt die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie eventuelle Zusatzleistungen müssen Pflegebedürftige selber tragen. 

Zurück zur Übersicht "Pflege zu Hause"

Auf einen Blick

Kontakt

Kontakt

Kontaktformular, Rückrufservice
kontakt@hek.de oder telefonisch

Mitglied werden

Mitglied werden

Werden Sie HEK-Mitglied oder
empfehlen die Business-K(l)asse

Starke Partner

Starker Partner

 - Zuverlässiger Partner
in Sachen Zusatzversicherungen

Newsletter

Newsletter

Keine Neuigkeiten verpassen:
E-Mail-Newsletter abonnieren

Downloads

Downloads

Formulare, Merkblätter, Anträge
und mehr zum Downloaden

Kritik

Kritik

Lob und Tadel nimmt Ihre
HEK auch gern entgegen