Kombinationsleistung

Die Pflegesachleistung und das Pflegegeld können auch miteinander kombiniert werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Pflegesachleistung nur teilweise in Anspruch nehmen und zusätzlich Angehörige beziehungsweise Nachbarn einen Teil der häuslichen Pflege übernehmen.

Der Pflegedienst rechnet seine Kosten (Pflegesachleistungen) bis zum Höchstbetrag, entsprechend der Pflegestufe, direkt mit der HEK-Pflegekasse ab.

Die HEK-Pflegekasse prüft, ob der Höchstanspruch der Pflegesachleistungen erreicht wurde. Ist dieses nicht geschehen, wird ein anteiliges Pflegegeld gezahlt. 

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