Leistungen für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsaufwand

Zusätzliche Betreuungsleistungen können Pflegebedürftige erhalten, die zu Hause gepflegt werden und bei denen ein erheblicher Bedarf an Beaufsichtigung und Betreuung wegen eingeschränkter Alltagskompetenz besteht. 

Es wird unterschieden zwischen geringerem allgemeinem Betreuungsbedarf (Grundbetrag) und höherem allgemeinem Betreuungsbedarf (erhöhter Betrag). Dieser Anspruch besteht auch bei einem Grundpflegebedarf unterhalb der Pflegestufe I (Pflegestufe 0). Die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. 

Die HEK-Pflegekasse stellt hierfür folgende Leistungen zur Verfügung:

Leistungen für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsaufwand
monatlichkalenderjährlich
Grundbetragbis zu 100 Eurobis zu 1.200 Euro
Erhöhter Betragbis zu 200 Eurobis zu 2.400 Euro

Diese Beträge werden nicht pauschal ausgezahlt, sondern nach Inanspruchnahme der Leistungen erstattet. Erstattungsfähig sind anerkannte Angebote wie zum Beispiel: Betreuungsgruppen, Helferinnenkreise, familienentlastende Dienste. Auch Zuschüsse zu Aufenthalten in der Tages-/Nachtpflege oder Kurzzeitpflege können erfolgen. 

Auch in stationären Pflegeeinrichtungen sind Zuschüsse möglich. 

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