Leistungen für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinem Betreuungsaufwand
Zusätzliche Betreuungsleistungen können Pflegebedürftige erhalten, die zu Hause gepflegt werden und bei denen ein erheblicher Bedarf an Beaufsichtigung und Betreuung wegen eingeschränkter Alltagskompetenz besteht.
Es wird unterschieden zwischen geringerem allgemeinem Betreuungsbedarf (Grundbetrag) und höherem allgemeinem Betreuungsbedarf (erhöhter Betrag). Dieser Anspruch besteht auch bei einem Grundpflegebedarf unterhalb der Pflegestufe I (Pflegestufe 0). Die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung.
Die HEK-Pflegekasse stellt hierfür folgende Leistungen zur Verfügung:
| monatlich | kalenderjährlich | |
|---|---|---|
| Grundbetrag | bis zu 100 Euro | bis zu 1.200 Euro |
| Erhöhter Betrag | bis zu 200 Euro | bis zu 2.400 Euro |
Diese Beträge werden nicht pauschal ausgezahlt, sondern nach Inanspruchnahme der Leistungen erstattet. Erstattungsfähig sind anerkannte Angebote wie zum Beispiel: Betreuungsgruppen, Helferinnenkreise, familienentlastende Dienste. Auch Zuschüsse zu Aufenthalten in der Tages-/Nachtpflege oder Kurzzeitpflege können erfolgen.
Auch in stationären Pflegeeinrichtungen sind Zuschüsse möglich.
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