Vollstationäre Pflege in Einrichtungen der Behindertenpflege
Für pflegebedürftige Behinderte in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe übernimmt die HEK-Pflegekasse 10 % der Heimkosten, höchstens jedoch 256 Euro monatlich.
Kehren die Pflegebedürftigen, zum Beispiel an den Wochenenden oder in den Ferien, in die Familie zurück, erhalten sie dort die Leistungen der häuslichen Pflege. Der Wert der ambulanten Pflegeleistungen darf - zusammen mit dem Zuschuss der Pflegekasse zu den Heimkosten - den jeweils geltenden monatlichen Höchstbetrag für die Pflegesachleistung nicht überschreiten.
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