Pflegezeit für Beschäftigte

Ein Arbeitnehmer kann sich im Rahmen der Einführung einer Pflegezeit für die Dauer von bis zu sechs Monaten von der Arbeit freistellen lassen. In der Zeit ist der Arbeitnehmer sozialversichert, bezieht aber kein Gehalt. Der Anspruch auf Freistellung besteht in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten.

Zudem können sich Beschäftigte zur Organisation akut auftretender Pflegesituationen bis zu zehn Tage von der Arbeit freistellen lassen. 

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