Beiträge zur Rentenversicherung
Wer Pflegebedürftige betreut, muss ganz oder zumindest teilweise auf eine Berufstätigkeit verzichten - mit dem Ergebnis, nur eingeschränkt etwas für die eigene Altersvorsorge tun zu können.
Daher zahlt die HEK-Pflegekasse für Pflegepersonen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Hierfür gelten folgende Voraussetzungen:
Die Pflegeperson
- pflegt regelmäßig mindestens 14 Stunden in der Woche.
- pflegt nicht, um damit ein Einkommen zu erzielen.
- ist regelmäßig aber nicht mehr als dreißig Stunden pro Woche erwerbstätig.
- bezieht keine Altersrente.
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