Beiträge zur Rentenversicherung

Wer Pflegebedürftige betreut, muss ganz oder zumindest teilweise auf eine Berufstätigkeit verzichten - mit dem Ergebnis, nur eingeschränkt etwas für die eigene Altersvorsorge tun zu können.

Daher zahlt die HEK-Pflegekasse für Pflegepersonen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Hierfür gelten folgende Voraussetzungen:

Die Pflegeperson

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