Leistungen für Pflegepersonen
Wer ehrenamtlich einen Angehörigen oder einen Freund in dessen Haushalt mindestens 14 Stunden pro Woche pflegt und versorgt, gilt als "Pflegeperson".
Diese Pflegepersonen nehmen nicht nur große Mühen auf sich, sondern müssen auch mit der damit verbundenen psychischen und physischen Belastung fertig werden. Dieses Engagement soll unterstützt werden. Daher erhalten auch Pflegepersonen Leistungen von der HEK-Pflegekasse.
Pflegekurse

Private Pflegepersonen können sich die Kosten für Pflegekurse erstattet lassen.
Beiträge zur Rentenversicherung

Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die HEK-Pflegekasse für Pflegepersonen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein.
Gesetzliche Unfallversicherung

Die HEK-Pflegekasse sorgt dafür, dass alle Pflegepersonen gesetzlich unfallversichert werden.
Pflegezeit für Beschäftigte

Arbeitnehmer können sich als Pflegeperson für gewisse Zeiträume von der Arbeit freistellen lassen.







