Die Pflegestufen

Pflegestufen

Bei den Pflegestufen handelt es sich um eine Einteilung in verschiedene Stufen der Pflegebedürftigkeit.

Entsprechend des Umfangs des Hilfebedarfs werden die Pflegebedürftigen einer von drei Pflegestufen zugeordnet:

I. Erhebliche Pflegebedürftigkeit
II. Schwerpflegebedürftigkeit
III. Schwerstpflegebedürftigkeit

Die Zuordnung erfolgt nach einer Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). 

Pflegestufe I - Erhebliche Pflegebedürftigkeit

Hilfebedarf besteht 

Der Zeitaufwand der Pflege im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung durch eine private Pflegeperson muss im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten betragen. Davon müssen mehr als 45 Minuten auf die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) entfallen.

Pflegestufe II - Schwerpflegebedürftigkeit

Hilfebedarf besteht 

Der Zeitaufwand der Pflege im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung durch eine private Pflegeperson muss im Tagesdurchschnitt mindestens drei Stunden betragen. Davon müssen mindestens zwei Stunden auf die Grundpflege entfallen.

Pflegestufe III - Schwerstpflegebedürftigkeit

Hilfebedarf besteht 

Der Zeitaufwand der Pflege im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung durch eine private Pflegeperson muss im Tagesdurchschnitt wenigstens fünf Stunden betragen. Davon müssen mindestens vier Stunden für die Grundpflege aufgewendet werden.

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