Die Pflegestufen

Bei den Pflegestufen handelt es sich um eine Einteilung in verschiedene Stufen der Pflegebedürftigkeit.
Entsprechend des Umfangs des Hilfebedarfs werden die Pflegebedürftigen einer von drei Pflegestufen zugeordnet:
I. Erhebliche Pflegebedürftigkeit
II. Schwerpflegebedürftigkeit
III. Schwerstpflegebedürftigkeit
Die Zuordnung erfolgt nach einer Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK).
Pflegestufe I - Erhebliche Pflegebedürftigkeit
Hilfebedarf besteht
- mindestens einmal täglich bei wenigstens zwei Verrichtungen aus den Bereichen der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität (so genannte Grundpflege) und
- mehrfach wöchentlich bei hauswirtschaftlicher Versorgung.
Der Zeitaufwand der Pflege im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung durch eine private Pflegeperson muss im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten betragen. Davon müssen mehr als 45 Minuten auf die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) entfallen.
Pflegestufe II - Schwerpflegebedürftigkeit
Hilfebedarf besteht
- mindestens drei Mal täglich zu verschiedenen Tageszeiten bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität (so genannte Grundpflege) und
- mehrfach wöchentlich bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Der Zeitaufwand der Pflege im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung durch eine private Pflegeperson muss im Tagesdurchschnitt mindestens drei Stunden betragen. Davon müssen mindestens zwei Stunden auf die Grundpflege entfallen.
Pflegestufe III - Schwerstpflegebedürftigkeit
Hilfebedarf besteht
- rund um die Uhr (auch nachts) bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität und
- mehrfach wöchentlich bei hauswirtschaftlicher Versorgung
Der Zeitaufwand der Pflege im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung durch eine private Pflegeperson muss im Tagesdurchschnitt wenigstens fünf Stunden betragen. Davon müssen mindestens vier Stunden für die Grundpflege aufgewendet werden.







