Wann gilt jemand als pflegebedürftig?

Pflegebedürftigkeit

Als pflegebedürftig gilt, wer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung regelmäßige Verrichtungen des täglichen Lebens nicht bewältigen kann - und zwar dauerhaft oder voraussichtlich für mindestens sechs Monate.

Je nach Ausprägung der Beeinträchtigung sind diese Menschen in unterschiedlichem Maße auf fremde Hilfe in folgenden Bereichen angewiesen:

Wichtig

Besteht der Hilfebedarf ausschließlich in der hauswirtschaftlichen Versorgung, ist ein Leistungsbezug nicht möglich.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

Die Begutachtung durch den MDK findet nach vorheriger Anmeldung in der Regel beim Pflegebedürftigen zu Hause statt. Notieren Sie bereits vorab, wie der Hilfebedarf konkret aussieht. Nutzen Sie dazu gern das Pflegetagebuch Ihrer HEK.

Auf einen Blick

Kontakt

Kontakt

Kontaktformular, Rückrufservice
kontakt@hek.de oder telefonisch

Mitglied werden

Mitglied werden

Werden Sie HEK-Mitglied oder
empfehlen die Business-K(l)asse

Starke Partner

Starker Partner

 - Zuverlässiger Partner
in Sachen Zusatzversicherungen

Newsletter

Newsletter

Keine Neuigkeiten verpassen:
E-Mail-Newsletter abonnieren

Downloads

Downloads

Formulare, Merkblätter, Anträge
und mehr zum Downloaden

Kritik

Kritik

Lob und Tadel nimmt Ihre
HEK auch gern entgegen