Wann zahlt die Pflegekasse?
Die Pflegekasse zahlt, wenn der Pflegebedürftige die notwendige Vorversicherungszeit erfüllt und der Medizinische Dienst der Krankenversicherung die Pflegebedürftigkeit festgestellt hat. Das heißt, der Pflegebedürftige muss in den letzten zehn Jahren vor Antragstellung zwei Jahre in der Pflegekasse versichert gewesen sein.
Als pflegebedürftig gilt, wer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung regelmäßige Verrichtungen des täglichen Lebens nicht bewältigen kann - und zwar dauerhaft oder voraussichtlich für mindestens sechs Monate.
Ausführliche Informationen dazu, wann jemand als pflegebedürftig gilt, finden Sie hier.
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