SCHRIFTGRÖßE
Was leistet die HEK?
Zahnärztliche Vorsorge:
Zahnsteinentfernung, Mundbehandlung, Fluoridierung (z. B. bei überempfindlichen Zahnhälsen) 1–2x pro Jahr
Zahnversiegelung der großen Backenzähne:
Für Kinder und Jugendliche im Alter von 6-17 Jahren
Zahnersatz:
Umfassende Beratung in allen Fragen zum Zahnersatz und zu den Festzuschüssen
Kontakt
Wenden Sie sich mit Ihren Fragen gerne an die Mitarbeiterinnen des Zahnmedizinischen Zentrums
Telefon 040/65696-2110

Erweiterte Zahnvorsorge für Kinder

Eine gute Nachricht: Der Leistungsumfang bei der Zahnvorsorge für Kinder wurde verbessert. Kinder vom 30. bis 72. Lebensmonat haben nun Anspruch auf drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. So können Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten vermieden oder zumindest rechtzeitig erkannt und behandelt werden. Außerdem klären die Zahnärzte Kind und Eltern über die richtigen Maßnahmen für gesunde Zähne auf.

Der Abstand zwischen den drei Untersuchungen beträgt mindestens 12 Monate. Im Anschluss daran können sich Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren einmal in jedem Kalenderhalbjahr zur Verhütung von Zahnerkrankungen zahnärztlich untersuchen lassen. Dabei können jetzt auch bei vorzeitigem Durchbrechen der bleibenden Molaren (die großen Backenzähne, Zahn 6 und 7) im Alter von 5 Jahren die Versiegelung der Zähne zum Schutz vor Karies erfolgen, ebenso die regelmäßige Fluoridierung (Zahnschmelzhärtung).