Aktuelle Informationen zu Fachthemen sowie nützliche Arbeitshilfen und Formulare.
HEK-TEAM DIREKT:01801 / 213 213(3,9 Ct./Min.*)
040 / 656 96-1000(kostenfrei für Flatrate-Kunden)
Rückrufservice
zu Ihrer Wunschzeit
E-Mail Service
Schnelle Antworten auf Ihre Fragen
*(aus dem dt. Festnetz, maximal 42 Ct./Min. aus den Mobilfunknetzen)

Die HEK ist die Business-K(l)asse unter den gesetzlichen Krankenkassen und optimal für alle, die mehr von ihrer Kasse verlangen. Mehr Qualität, mehr Leistung, mehr Service. Überzeugen Sie sich selbst.
Sie möchten den umfassenden Versicherungsschutz der HEK erweitern? Wir haben für Sie Kooperationen mit starken Partnern geschlossen, die Ihnen attraktive Zusatzversicherungen bieten.


Als pflegebedürftig gilt, wer wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung regelmäßige Verrichtungen des täglichen Lebens nicht bewältigen kann - und zwar dauerhaft bzw. voraussichtlich mindestens für 6 Monate. Zu den Verrichtungen des täglichen Lebens zählen insbesondere Körperpflege, Ernährung und Mobilität.
Je nach Ausprägung der körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung sind diese Menschen in erheblichem oder höherem Maße auf fremde Hilfe in folgenden Bereichen angewiesen:
Wichtig: Besteht der Hilfebedarf ausschließlich in der hauswirtschaftlichen Versorgung, ist ein Leistungsbezug nicht möglich.
Laut Pflegeversicherungsgesetz müssen darüber hinaus folgende Bedingungen erfüllt werden:
Vorversicherungszeit
Um die Leistungen der Pflegekasse zu erhalten, müssen Pflegebedürftige in den letzten zehn Jahren vor der Antragsstellung mindestens zwei Jahre in die Pflegekasse eingezahlt haben. Bei familienversicherten Kindern gilt diese Zeit als erreicht, wenn ein Elternteil diese Bedingung erfüllt.
Begutachtung und Einstufung in eine Pflegestufe
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) überprüft, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welche Pflegestufe vorliegt. Diese Begutachtung findet - selbstverständlich nach vorheriger Anmeldung - in der Regel beim Pflegebedürftigen zu Hause statt. Führen Sie am besten schon im Vorfeld ein Pflegetagebuch. Notieren Sie darin, wie der Hilfe- bzw. Pflegebedarf konkret aussieht. Ein Muster dafür finden Sie hier.
Nach dem Gutachten des MDK entscheidet die HEK-Pflegekasse über den jeweiligen Leistungsantrag. Der individuelle Pflegebedarf des Versicherten wird in eine der drei gesetzlich festgelegten Pflegestufen eingeteilt.
Die wichtigsten Voraussetzungen für den Leistungsbezug im Überblick