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Es gibt drei Pflegestufen. Die Höhe der Leistungen ist nach diesen Stufen gestaffelt.
Pflegestufe 1 - Erhebliche Pflegebedürftigkeit
Hilfebedarf besteht
Der Zeitaufwand der Pflege im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung durch eine private Pflegeperson muss im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten betragen. Davon müssen mehr als 45 Minuten auf die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) entfallen.
Pflegestufe 2 - Schwerpflegebedürftigkeit
Hilfebedarf besteht
Der Zeitaufwand der Pflege im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung durch eine private Pflegeperson muss im Tagesdurchschnitt mindestens drei Stunden betragen. Davon müssen mindestens zwei Stunden auf die Grundpflege entfallen.
Pflegestufe 3 - Schwerstpflegebedürftigkeit
Hilfebedarf besteht
Der Zeitaufwand der Pflege im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung durch eine private Pflegeperson muss im Tagesdurchschnitt wenigstens fünf Stunden betragen. Davon müssen mindestens vier Stunden für die Grundpflege aufgewendet werden.
Nach diesen Pflegestufen richtet sich die Höhe der jeweiligen Leistungen. Auf der folgenden Seite finden Sie alle Pflegeleistungen im Überblick.