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Von etwa 1.000 Neugeborenen hat eins eine beidseitige Hörstörung - mit Folgen für die Sprachentwicklung. Erkennt man diese Störung rechtzeitig, lässt sich in der Regel gezielt gegensteuern. Deswegen gibt es für HEK-Versicherte ein Hör-Screening für Neugeborene.
Ohne gezielte Untersuchung werden Hörstörungen oftmals erst im dritten Lebensjahr bemerkt. Die Folgen sind dann neben Problemen bei der Sprachentwicklung oft auch andere Störungen in der Entwicklung und Auffälligkeiten im Verhalten.
Dabei ist das Hör-Screening eine relativ einfache Untersuchung, mit der sich eine Hörstörung mit 98-prozentiger Sicherheit erfassen lässt. Das Screening sollte am besten bis zum 3. Lebenstag, sonst im Rahmen der U2, der Untersuchung zwischen dem 3. und 10. Lebenstag, durchgeführt werden. Haben Sie Ihr Kind im Krankenhaus bekommen, wird diese Früherkennungsuntersuchung in der Regel noch vor der Entlassung vorgenommen. Das Hör-Screening ist Bestandteil der Früherkennungsuntersuchungen und wird über die Versichertenkarte abgerechnet.