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Entbindung im Geburtshaus HEK-Leistung

Mit dem Vertrag zur Entbindung in Geburtshäusern können Eltern nicht nur frei wählen, sondern haben auch die Gewissheit, dass die Qualität der Geburtshäuser sichergestellt ist.

Viele werdende Eltern wollen bei der Geburt eines Kindes auf Nummer sicher gehen. Sie bevorzugen daher die Entbindung in einer Klinik. Andere wiederum fühlen sich in der Krankenhausatmosphäre nicht wohl und entscheiden sich bewusst für ein Geburtshaus. Dort ist oftmals eine persönlichere Betreuung möglich. Auch die Einrichtung und Ambiente sind meist freundlicher als in vielen Kliniken.

Doch egal, wofür sich Eltern entscheiden: Wichtig für die HEK ist in erster Linie, dass bei der Entbindung die Qualität stimmt. Genau das gewährleistet jetzt der neue Vertrag: Die Geburtshäuser müssen gegenüber dem Spitzenverband der Krankenkassen ihre Qualität nachgewiesen und dem Vertrag zugestimmt haben. Ist das der Fall, kann die Entbindung im Geburtshaus genauso einfach abgerechnet werden wie jeder Arztbesuch auch - über die HEK-Versichertenkarte.

Qualifizierte Hebammen leiten Geburt
Dadurch dürften Geburtshäuser, die es längst in allen großen Städten gibt, für noch mehr werdende Eltern zu einer echten Alternative werden. Denn die meisten Geburtshäuser begreifen sich als einen bewussten Gegenpol zu den Entbindungsstationen in den Kliniken. Dabei unterscheidet sich bei einer normal verlaufenden Geburt die Geburtshaus-Entbindung in wesentlichen Dingen kaum von der in einer Klinik. In beiden Fällen leitet ohnehin immer eine qualifizierte und erfahrene Hebamme die Geburt.

Der entscheidende Unterschied zu einer Klinikgeburt ist: Es ist kein Arzt bzw. keine Ärztin anwesend. Wenn keine Komplikationen auftreten, stellt dies auch kein Problem dar. Schließlich ist die Geburt ein ganz natürlicher und normaler Vorgang - und kein medizinischer Eingriff, wie etwa eine Operation. Und die Hebamme ist als qualifizierte Geburtshelferin ohnehin die erste Bezugsperson während der Entbindung.

Auch die erste Vorsorgeuntersuchung direkt nach der Geburt, die U1, kann die Hebamme genauso gut wie ein Arzt durchführen. Außerdem sind qualifizierte Hebammen - egal ob im Geburtshaus oder in der Klinik - so ausgebildet, dass sie kritische Situationen im Vorfeld erkennen können. So ist im Zweifelsfall eine rechtzeitige Verlegung in ein Krankenhaus möglich.

Dennoch gibt es einige wichtige Unterschiede zwischen Geburtshaus und Klinik:

  • Keine PDA
    Jede Geburt ist mit Schmerzen verbunden. Viele Frauen empfinden den Wehenschmerz dabei als so unerträglich, dass sie sich schmerzstillende Medikamente wünschen. Eine der sichersten und effektivsten Methoden ist dabei die so genannte Periduralanästhesie (PDA). Es handelt sich quasi um eine lokale Betäubung der Nervenstränge, die zum Unterleib führen. Dazu sind nur Ärzte befugt. Im Geburtshaus ist die PDA nicht möglich.
  • Kein Wochenbett
    Normalerweise bleiben Mutter und Kind bei einer Krankenhausgeburt die ersten Tage noch in der Klinik, um sich zu erholen. Das ist bei den meisten Geburtshäusern nicht vorgesehen. Die Mütter gehen wenige Stunden nach der Geburt mit ihrem Kind nach Hause und werden im Anschluss von einer Hebamme im Bereitschaftsdienst betreut.
  • Zusätzlicher Gang zum Arzt notwendig
    Auf den Neugeborenenstationen der Kliniken stehen außerdem Kinderärzte zur Verfügung, die die U2 durchführen, also den umfassenden Check-Up in den ersten Tagen nach der Geburt. Frauen, die nicht in der Klinik entbinden, müssen dafür extra zum Arzt gehen.
  • Möglicherweise Verlegung erforderlich
    Sollte es während einer Entbindung im Geburtshaus zu Komplikationen kommen, ist eine Verlegung ins Krankenhaus unumgänglich.

Bei bestimmten Schwangerschaften ist eine Entbindung im Geburtshaus ohnehin nicht empfehlenswert, zum Beispiel bei einer Steißlage, bei Zwillingen oder bei einer Frühgeburt.

Ist die Schwangerschaft problemlos verlaufen und sind Mutter und Kind fit, steht einer Entbindung im Geburtshaus jedoch grundsätzlich nichts entgegen.