SCHRIFTGRÖßE

NEWS FÜR ARBEITGEBER

Aktuelle Informationen zu Fachthemen sowie nützliche Arbeitshilfen und Formulare.

Wir sind immer für Sie da

HEK-TEAM DIREKT:01801 / 213 213(3,9 Ct./Min.*)
040 / 656 96-1000(kostenfrei für Flatrate-Kunden)

Rückrufservice
zu Ihrer Wunschzeit

E-Mail Service
Schnelle Antworten auf Ihre Fragen


*(aus dem dt. Festnetz, maximal 42 Ct./Min. aus den Mobilfunknetzen)

Mobile Inhalte

Downloads

HEKinform digital

Vorteile der HEK

Die HEK ist die Business-K(l)asse unter den gesetzlichen Krankenkassen und optimal für alle, die mehr von ihrer Kasse verlangen. Mehr Qualität, mehr Leistung, mehr Service. Überzeugen Sie sich selbst.

Attraktive Zusatzversicherungen

Sie möchten den umfassenden Versicherungsschutz der HEK erweitern? Wir haben für Sie Kooperationen mit starken Partnern geschlossen, die Ihnen attraktive Zusatzversicherungen bieten.

Wahltarife für Krankengeld

Die Bundesregierung hat die jüngste Gesundheitsreform in Bezug auf die Krankengeld-Wahltarife bereits kurze Zeit nach Inkrafttreten wieder korrigiert.

Seit 01. August 2009 gelten folgende Änderungen:

  • Bestehende Wahltarife enden mit Inkrafttreten der neuen Regelung zum 31. Juli 2009
  • Selbständige sowie Arbeitnehmer, die keinen Anspruch auf sechswöchige Entgeltfortzahlung haben,  erhalten ein Wahlrecht auf ein gesetzliches Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
  • Sofern der gesetzliche Krankengeldanspruch gewählt wird, ist ein von der Bundesregierung vorgegebener Beitragssatz von zurzeit 0,6 % des beitragspflichtigen Einkommens bzw. Entgelts zu entrichten.
  • An die Wahl des gesetzlichen Krankengeldes sind Sie drei Jahre gebunden.
  • Künstler und Publizisten haben einen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.  

Für Selbständige tritt damit nahezu die gleiche Regelung in Kraft, die bereits bis zum 31. Dezember 2008 gültig war.

Zusätzlich zum gesetzlichen Krankengeld bietet Ihnen die HEK neue Krankengeld-Wahltarife an. Mit diesen Tarifen können Sie auch ab 01. August 2009 Ihren Einkommensverlust bei Krankheit individuell ausgleichen. Voraussetzung für die Wahl eines HEK plus-Tarifs ist die Wahl des gesetzlichen Krankengeldanspruchs.

Folgende Wahltarife sind verfügbar:

WahltarifPersonenDauerPrämie

HEK plus
K 22

Selbständige Krankengeld vom 22. bis 42. Tag der Arbeits-unfähigkeit 1 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen, maximal 37,50 Euro
HEK plus
K 22
Arbeitnehmer, die keinen Anspruch auf 6wöchige Gehaltsfortzahlung habenKrankengeld vom 22. bis 42. Tag der Arbeits-unfähigkeit1 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze = 37,50 Euro
HEK plus
K 15
Künstler und PublizistenKrankengeld vom 15. bis 42. Tag der Arbeits-unfähigkeit1,2 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen, maximal 37,50 Euro

Weitere Vorteile im Überblick

  • Vorerkrankungen wirken sich nicht durch sogenannte Risikozuschläge auf die Prämienhöhe aus.
  • Ihr Krankengeld wird nach dem Arbeitseinkommen berechnet, welches auch Ihrer Prämie zu Grunde liegt. So erhalten Sie in jedem Fall Krankengeld und sind bei wirtschaftlichem Verlust abgesichert.
  • Während des Bezugs von Krankengeld zahlen Sie weder Beiträge zur Krankenversicherung noch die Prämie für den Wahltarif, wenn Ihre Einnahmen vollständig entfallen. Beziehen Sie weiterhin Einnahmen, müssen Sie Beiträge anteilig für diese Einnahmen zahlen.
  • Keine altersbedingten Prämienerhöhungen
  • Es werden keine Krankheiten ausgeschlossen  

So wählen Sie:

Ganz einfach: Sie füllen lediglich eine Erklärung für den gewünschten Tarif aus und geben ihn bei der HEK ab. Diesen können Sie beim Team-Direkt anfordern.