Krankengeldtarife

Zusätzlich zum gesetzlich geregelten Krankengeld bietet Ihnen die HEK Krankengeld-Wahltarife an. Mit diesen Tarifen können Sie Ihren Einkommensverlust bei Krankheit individuell ausgleichen. Voraussetzung für die Wahl eines HEKplus-Tarifs ist die Wahl des gesetzlichen Krankengeldanspruchs.
Allgemeines
- Selbstständige sowie Arbeitnehmer, die keinen Anspruch auf sechswöchige Entgeltfortzahlung haben, erhalten ein Wahlrecht auf ein gesetzlich geregeltes Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Wichtig: Sofern Sie dies wüschen, geben uns eine entsprechende Wahlerklärung ab. An die Wahl des Tarifes sind Sie drei Jahre gebunden.
- Künstler und Publizisten haben einen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Vorteile
- Vorerkrankungen wirken sich nicht durch sogenannte Risikozuschläge auf die Prämienhöhe aus.
- Ihr Krankengeld wird nach dem Arbeitseinkommen berechnet, das Ihnen durch die Arbeitsunfähigkeit entgeht. Es entspricht maximal 70 % des Betrages, der zur Beitragsbemessung herangezogen wird. So erhalten Sie in jedem Fall Krankengeld und sind bei wirtschaftlichem Verlust abgesichert.
- Während des Bezugs von Krankengeld zahlen Sie weder Beiträge zur Krankenversicherung noch die Prämie für den Wahltarif, wenn Ihre Einnahmen vollständig entfallen. Beziehen Sie weiterhin Einnahmen, müssen Sie Beiträge anteilig zahlen.
- Keine altersbedingten Prämienerhöhungen
- Es werden keine Krankheiten ausgeschlossen.
Tarifwahl
Wenn Sie sich für einen Krankengeld-Wahltarif interessieren, senden Sie einfach eine E-Mail an wahltarife@hek.de. Sie erhalten dann umgehend Ihr individuelles Tarifangebot.
Tarifüberblick
| Tarif | Personenkreis | Dauer | Prämie |
|---|---|---|---|
HEKplus | Selbständige | Krankengeld vom 22. bis 42. Tag der Arbeits-unfähigkeit | 1 % der beitragspflichtigen Einnahmen, maximal 38,25 Euro |
| HEKplus K 22 | Arbeitnehmer, die keinen Anspruch auf sechswöchige Entgeltfortzahlung haben | Krankengeld vom 22. bis 42. Tag der Arbeits-unfähigkeit | 1 % der Beitragsbemessungsgrenze = 38,25 Euro |
| HEKplus K 15 | Künstler und Publizisten | Krankengeld vom 15. bis 42. Tag der Arbeits-unfähigkeit | 1,2 % der beitragspflichtigen Einnahmen, maximal 45,90 Euro |







