Krankenkassen-Beitrag für Studierende
Bei der Immatrikulation an einer Hochschule müssen Studierende eine Versicherungsbescheinigung ihrer Krankenkasse vorlegen. Dabei können Sie entweder über die Familienversicherung Ihrer Eltern beziehungsweise Ihres Ehepartners oder selber versichert sein.
Bis 25: Kostenfrei über die Eltern mitversichert
Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (nach Wehr- oder Ersatzdienst auch länger) sind Studierende über die Familienversicherung ihrer Eltern kostenfrei mitversichert. Voraussetzung dafür ist, dass ein Elternteil Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist und das Einkommen keines Elternteils über der sogenannten Versicherungspflichtgrenze (2013: 52.200 Euro jährlich) liegt und privat versichert ist. Für Studierende, die über ihren Ehepartner mitversichert sind, gibt es zwar keine Alters-, aber die gleichen Einkommensgrenzen. Wenn Sie studieren und Ihr monatliches Einkommen zum Beispiel aus selbstständiger Tätigkeit, Zins- und Mieteinnahmen höher als 385 Euro ist, müssen Sie sich jedoch selbst versichern. Eine Ausnahme gilt aber für Mini-Jobs neben dem Studium, hier liegt die Grenze bei 450 Euro monatlich. Wenn Sie BAföG-Leistungen erhalten, wird dies nicht angerechnet.
Zum Studententarif in die Business-K(l)asse
Wenn die Möglichkeit einer kostenfreien Mitversicherung nicht (mehr) gegeben ist, müssen Sie als Student/in selber Mitglied einer Krankenkasse werden (Krankenversicherung der Studenten). Sie können dann sofort zur HEK wechseln. In der Business-K(l)asse zahlen Sie den gleichen (reduzierten) Studententarif wie bei jeder anderen gesetzlichen Krankenkasse und profitieren von den überdurchschnittlichen Leistungen und dem ausgezeichneten Service der HEK. Studierende bezahlen für ihre eigene Krankenversicherung dann einen verringerten Studententarif in Höhe von 64,77 Euro pro Monat, der bundesweit einheitlich vom Gesetzgeber festgelegt ist. BAföG-Bezieher können dazu einen monatlichen Zuschuss erhalten.
Ihr Anspruch auf eine Krankenversicherung zum Studententarif endet mit dem 14. Fachsemester, spätestens aber zum Ende des Semesters, in dem Sie das 30. Lebensjahr vollenden. Bei Geburt eines Kindes und anschließender Elternzeit, einer längeren Krankheit, der Ableistung von Wehr- oder Zivildienst sowie der Betreuung behinderter Familienangehöriger kann die Versicherung jedoch verlängert werden. Zudem sieht das Gesetz eine Verlängerung um die Dauer einer für das Studium erforderlichen Berufsausbildung oder des Erwerbs der Zugangsvoraussetzungen über den zweiten Bildungsweg vor.
Studieren im Ausland (Auslandssemester)
Bei einem Studium im Ausland bleiben Studierende bei der HEK versichert, wenn sie weiterhin bei einer Universität in Deutschland eingeschrieben sind.
In der Europäischen Union sowie in Island, Norwegen, Liechtenstein, Kroatien, Mazedonien und der Schweiz können sie sich ganz einfach mit Ihrer HEK-Versichertenkarte direkt an einen Vertragsarzt oder ein Vertragskrankenhaus wenden. In Serbien und Montenegro gilt zwar auch die Europäische Versichertenkarte als Anspruchsausweis, jedoch müssen Sie sich dort vor Behandlungsbeginn ortsübliche "Krankenscheine" bei der regional zuständigen Krankenversicherung besorgen. Ein Leistungsanspruch besteht auch in Tunesien, Bosnien-Herzegowina und der Türkei. Hierfür benötigen Sie allerdings eine besondere Anspruchsbescheinigung, die Ihnen das HEK-Team Direkt gern ausstellt. Sie können die Anspruchsbescheinigung auch im Online-Kundenzentrum HEK24 per Download abrufen. Gegen Vorlage der Bescheinigung bei der regional zuständigen Krankenversicherung, erhalten Sie dann ortsübliche "Krankenscheine".
In Ländern wie zum Beispiel den USA oder Australien, mit denen keine Sozialversicherungsabkommen bestehen, darf die HEK keine Leistungen erbringen. Bei einem Studienaufenthalt dort sollte man sich unbedingt privat versichern. Dazu hat die HEK für ihre Versicherten mit Partnern aus der privaten Krankenversicherung Kooperationsabkommen zu besonders günstigen Konditionen abgeschlossen.
Weitere Informationen
Zusätzliche Informationen zur Krankenversicherung für Studierende sowie den Verdienstgrenzen bei einem Praktikum während des Studiums finden Sie hier. Bei Fragen zur Krankenversicherung bei einem Dualen Studium wie bei allen übrigen Fragen wenden Sie sich bitte an das Team Direkt der HEK.








