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Viele Steuerzahler werden ab 2010 vom so genannten Bürgerentlastungsgesetz profitieren. Dieses Gesetz regelt, dass ab 2010 die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von der Steuer abgesetzt werden können. Hintergrund dafür ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter entschieden: Kranken- und Pflegeversicherung gehören zum Existenzminimum und müssen daher steuerfrei bleiben.
Absetzbar sind daher nicht nur die Beiträge für den Versicherten selbst, sondern auch die Beiträge für Ehegatten und Kinder. Die Regelung umfasst sogar unter bestimmten Voraussetzungen Beitragszahlungen in die Kranken- und Pflegeversicherung für geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten.