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Die HEK ist die Business-K(l)asse unter den gesetzlichen Krankenkassen und optimal für alle, die mehr von ihrer Kasse verlangen. Mehr Qualität, mehr Leistung, mehr Service. Überzeugen Sie sich selbst.

Attraktive Zusatzversicherungen

Sie möchten den umfassenden Versicherungsschutz der HEK erweitern? Wir haben für Sie Kooperationen mit starken Partnern geschlossen, die Ihnen attraktive Zusatzversicherungen bieten.

Auszubildende / Studenten

Während des Studiums können Sie entweder über die Familienversicherung z.B. bei Ihren Eltern oder Ihrem Ehepartner mitversichert sein oder Sie sind selbst Mitglied, dann zahlen Sie als Studierende/r aber einen verringerten Beitrag.

Die günstigste Form ist also die Familienversicherung, da hierdurch für Sie keine Beiträge anfallen.

Voraussetzungen für die Familienversicherung

  • Mindestens ein Elternteil oder Ihr Ehepartner muss bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein.
  • Die Familienversicherung bei den Eltern ist bis zu Ihrem 25. Lebensjahr begrenzt. Bei abgeleistetem Wehr- oder Zivildienst verlängert sie sich entsprechend.
  • Eine Familienversicherung ist nicht möglich, wenn ein Elternteil monatlich über 4.050 Euro verdient und selbst nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, also privatversichert ist.
  • Wenn Sie monatlich mehr als 360 Euro verdienen, müssen Sie sich selbst versichern. Ausnahmen gelten nur für so genannte Mini-Jobs neben dem Studium, hier liegt die Grenze bei 400 Euro monatlich. BAföG wird hierbei nicht angerechnet.

Krankenversicherung der Studenten (KVdS)
Am sinnvollsten ist es, am Anfang des Studiums bei den Eltern mitversichert zu sein. Diese Möglichkeit der beitragsfreien Mitversicherung endet aber mit dem 25. Geburtstag, danach können Sie sich aber in der Krankenversicherung für Studenten weiter versichern lassen.

Wenn Sie über die Krankenversicherung der Studenten versichert sind, zahlen Sie als eigenständiges Mitglied auch Ihre Beiträge selbst (s.u.)

Der Anspruch besteht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens aber bis Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Der Anspruch kann sich verlängern bei:

  • Geburt eines Kindes und anschließender Betreuung
  • längerer Krankheit
  • Ableistung von Wehr- oder Zivildienst
  • Betreuung behinderter Familienangehöriger

Freiwillige Weiterversicherung in der KVdS
Das Gesetz sieht nur sehr wenige Ausnahmen für eine Fortführung der kostengünstigen studentischen Versicherung (KVdS) vor:
Verlängerungszeiten liegen vor:

  • für die Dauer der für das Studium erforderlichen Ausbildung
  • für die Dauer des Erwerbs der Zugangsvoraussetzungen über den zweiten Bildungsweg
  • bei familiären oder persönlichen Gründen (Hinderungszeiten bei Krankheit, Betreuung von Angehörigen oder Kindern, Wehr- oder Zivildienst)

Pflegeversicherung
Hier gilt das gleiche wie bei der Krankenversicherung: sind Sie weiterhin familienversichert, zahlen Sie keine Beiträge.
Mitglieder der studentischen Krankenversicherung zahlen wie in der Krankenversicherung einen reduzierten Beitrag zur Pflegeversicherung, wobei Kinderlose, die älter als 23 Jahre sind, nach dem Kinder-Berücksichtigungsgesetz einen kleinen Zuschlag zahlen müssen.


Unfallversicherung
Sie sind bei Unfällen in der Hoch- oder Fachhochschule sowie auf dem Hin- und Rückweg grundsätzlich über die Ihre Hochschule unfallversichert.
Wichtig bei einem Unfall: Informieren Sie den Arzt, der Sie als Erster wegen des Unfalls behandelt, dass es sich um einen Unfall im Rahmen Ihres Studiums handelt. Weiterführende Leistungen sind in einem solchen Fall häufig umfangreicher als wenn die Krankenkasse der Kostenträger wäre.

Beiträge für Studenten
Die monatlichen Beitrage áb 1.7.09 für

die Krankenversicherung: 53,40 EUR
die Pflegeversicherung: 9,98 EUR (ohne Zuschlag)
  11,26 EUR (mit Zuschlag)*

* Seit 01.01.2005 Beitragszuschlag nach dem Kinder-Berücksichtigungsgesetz (KiBG) für kinderlose Mitglieder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben.

Wenn Sie BAföG bekommen, können Sie einen monatlichen Zuschuss zum Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag beim BAföG-Amt beantragen. Die dafür erforderliche Bescheinigung erhalten Sie beim HEK-Team Direkt.

Der Zuschuss beträgt für

die Krankenversicherung: 47,00 EUR
die Pflegeversicherung: 8,00 EUR