| Wir informieren Sie z.B. über: |
| Krankenhäuser, mit denen wir besondere Verträge über spezielle Behandlungs- und Serviceleistungen abgeschlossen haben |
| Krankenhäuser, die gleiche Leistungen bei gleicher Qualität kostengünstiger erbringen |
| Einrichtungen, die über ambulante Behandlungsalternativen verfügen |
| Wenden Sie sich mit Ihren Fragen gerne an die Mitarbeiter des Krankenhaus-Zentrums |
| Telefon 01802 / 000 783 (6 Ct./Anruf aus dem dt. Festnetz, maximal 42 Ct./Min. aus den Mobilfunknetzen |

Verträge zwischen der HEK und einzelnen Krankenhäusern bieten den HEK-Versicherten besondere Leistungen
Mit der Einführung eines neuen Entgeltsystems im Jahr 2004 bekamen die Krankenhäuser Festpreise (so genannte Fallpauschalen), die allerdings noch von Klinik zu Klinik differieren. Eine Angleichung dieser Festpreise erfolgt schrittweise. Solange zahlen wir für die gleiche Leistung und Qualität unterschiedlich viel Geld.
Die Krankenhäuser versuchen aufgrund der neuen Festpreise, den Behandlungszeitraum möglichst zu verkürzen. Für den Patienten ist es von Nutzen, wenn dadurch unnötige Wartezeiten vermieden werden. Aber das Risiko, dass nicht nur so früh wie möglich, sondern sogar zu früh entlassen wird, ist groß. Auch die Behandlungsqualität kann sich verschlechtern. Und genau das wollen wir für unsere Versicherten vermeiden!
Aus diesem Grund haben wir mit einzelnen Krankenhäusern Verträge abgeschlossen, die den Versicherten der HEK besondere Behandlungs- und Serviceleistungen bieten. Darin enthalten sind: tägliche Oberarztvisite und Vermeidung unnötiger Doppeluntersuchungen sowie zusätzliche Nachuntersuchungen. Einzelne Kliniken bieten unseren Versicherten vorzugsweise Zweibettzimmer. Als besonderen Service für den Hausarzt garantieren diese Krankenhäuser, dass die Arztbriefe innerhalb einer Woche vorliegen.
HEK-Info zur Eigenbeteiligung im Krankenhaus
Im 5. Sozialgesetzbuch ist festgelegt, dass Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, eine Eigenbeteiligung für stationäre Krankenhausbehandlung zahlen. Die Eigenbeteiligung beträgt für jeden angefangenen Tag 10 Euro, längstens jedoch für 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres. Der Betrag ist während oder am Ende des Krankenhausaufenthaltes an die Klinik zu zahlen.
Kriterien für die Auswahl der Vertragspartner
Bewährt haben sich bereits besondere Verträge mit ausgewählten Leistungspartnern. Integrierte Behandlungskonzepte bieten viele Vorteile für den Patienten. So profitieren HEK-Versicherte insbesondere von der verbesserten medizinischen Versorgung bei der Operation von Hüft- und Kniegelenken. Die einzelnen Versorgungs-Segmente von der Diagnose über die Operation bis zur Nachsorge sind bestmöglich aufeinander abgestimmt. Dies bedeutet einen optimierten Behandlungsablauf.
Das Krankenhauszentrum der HEK berät Sie
Legen Sie uns Ihre Krankenhauseinweisung vor oder rufen Sie uns an. Wir informieren Sie gern, mit welchen Kliniken die HEK bereits besondere Verträge geschlossen hat oder ob es weitere Behandlungsarten gibt.
Telefon: 01802 / 000 783 (6 Ct./Anruf aus dem dt. Festnetz, maximal 42 Ct./Min. aus den Mobilfunknetzen)