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„Keine Zeit“, „ich bin doch gesund“ oder „damit will ich mich nicht auseinandersetzen“. Das sind häufig genannte Argumente, wenn man Menschen fragt, warum sie das Angebot der Früherkennung nicht nutzen. Und seit der Einführung der Praxisgebühr vor ein paar Jahren ist ein weiteres – wenn auch falsches – Argument hinzugekommen: „Ich spar mir die zehn Euro.“ Doch das stimmt nicht.
Vorteil für rechtzeitige Behandlung
Tatsächlich sind die Früherkennungsuntersuchungen ausdrücklich von der Praxisgebühr befreit. Mit Hilfe dieser Untersuchungen ist es möglich, bisher unbemerkt gebliebene Krankheiten zu erkennen und frühzeitig zu behandeln. Nutzen Sie diesen Vorteil!
Für folgende Früherkennungsuntersuchungen müssen Sie keine Praxisgebühr zahlen:
Wenn die Untersuchung doch Geld kostet
Es kann allerdings vorkommen, dass die Ärzte dennoch die Praxisgebühr erheben. Denn nur für die eigentliche Früherkennungsuntersuchung ist keine Gebühr zu zahlen. Führt der Arzt im Anschluss an die Früherkennungsuntersuchung eine ärztliche Behandlung durch, handelt es sich um einen „normalen“ Arzttermin. In diesem Fall müssen die Praxen die Gebühr erheben.