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26.11.09

Keine Praxisgebühr für Früherkennungsuntersuchungen

Nur ein Teil der Versicherten nutzt regelmäßig die Früherkennungsuntersuchungen. Dabei bieten diese die Chance, schwere Erkrankungen so frühzeitig zu erkennen, dass eine Heilung oder Besserung in der Regel möglich ist.

„Keine Zeit“, „ich bin doch gesund“ oder „damit will ich mich nicht auseinandersetzen“. Das sind häufig genannte Argumente, wenn man Menschen fragt, warum sie das Angebot der Früherkennung nicht nutzen. Und seit der Einführung der Praxisgebühr vor ein paar Jahren ist ein weiteres – wenn auch falsches – Argument hinzugekommen: „Ich spar mir die zehn Euro.“ Doch das stimmt nicht.

Vorteil für rechtzeitige Behandlung
Tatsächlich sind die Früherkennungsuntersuchungen ausdrücklich von der Praxisgebühr befreit. Mit Hilfe dieser Untersuchungen ist es möglich, bisher unbemerkt gebliebene Krankheiten zu erkennen und frühzeitig zu behandeln. Nutzen Sie diesen Vorteil! 

Für folgende Früherkennungsuntersuchungen müssen Sie keine Praxisgebühr zahlen: 

  • Gesundheitsuntersuchung ("Check up")
    Ab dem Alter von 35 Jahren können alle Versicherten in Intervallen von zwei Jahren eine Gesundheitsuntersuchung in Anspruch nehmen. Der Check-up umfasst ärztliche und labormedizinische Untersuchungen zur Früherkennung von Nieren- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie der Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus)
     
  • Früherkennung/Verhütung von Zahnerkrankungen
    Auch für den regelmäßigen Zahn-„Check up“ fällt keine Praxisgebühr an. So lassen sich Karies und Parodontitis im Frühstadium erkennen – eine wichtige Voraussetzung, um belastende, schmerzhafte Behandlungen zu vermeiden und die Zähne möglichst ein Leben lang zu erhalten.
     
  • Hautkrebsscreening
    Frauen und Männer ab dem Alter von 35 Jahren können ihre Haut alle zwei Jahre auf Hautkrebs untersuchen lassen. Diese Untersuchung wird nach entsprechender Fortbildung von praktischen Ärzten, Internisten, Hautärzten und Allgemeinmedizinern durchgeführt. Falls ein Verdacht auf Hautkrebs besteht, erfolgt die weitere Abklärung in jedem Fall durch einen Hautarzt. 
     
  • Früherkennung weiterer Krebserkrankungen
    Frauen ab 20 Jahren und Männer ab 45 Jahren haben Anspruch auf eine jährliche Krebsvorsorgeuntersuchung. Ab dem Alter von 50 Jahren kommt bei Männern und Frauen die Darmkrebsvorsorge hinzu. 

Wenn die Untersuchung doch Geld kostet
Es kann allerdings vorkommen, dass die Ärzte dennoch die Praxisgebühr erheben. Denn nur für die eigentliche Früherkennungsuntersuchung ist keine Gebühr zu zahlen. Führt der Arzt im Anschluss an die Früherkennungsuntersuchung eine ärztliche Behandlung durch, handelt es sich um einen „normalen“ Arzttermin. In diesem Fall müssen die Praxen die Gebühr erheben.