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Für Jobs während des Studiums sind dann keine Beiträge an die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen, wenn
Sie müssen aber Beiträge bezahlen, wenn
Noch eine Anmerkung zur Rentenversicherung bei Studentenjobs: diese Jobs sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig.
Es gibt aber Ausnahmen:
Und wie sieht es bei einem Praktikum aus?
Ob Sie während eines Praktikums versicherungspflichtig oder versicherungsfrei sind, hängt vom Zeitpunkt des Praktikums ab.
Versicherungsfreiheit
Wer während des Studiums ein so genanntes Zwischenpraktikum - das in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist - ableistet, bleibt versicherungsfrei - auch in der Renten- und Pflegeversicherung.
Voraussetzung: Sie sind während des Praktikums an einer Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert.
Auf die Dauer, die wöchentliche Arbeitszeit oder die Höhe des während des Praktikums erzielten Arbeitsentgeltes kommt es nicht an.
Versicherungspflicht
Anders verhält es sich, wenn das in der Studienordnung vorgeschriebene Praktikum vor oder nach dem Studium abgeleistet wird und der Praktikant ein Arbeitsentgelt erhält.
Dann gilt das Praktikum als Arbeitnehmertätigkeit. In diesem Fall müssen Sie Beiträge an die der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen, und zwar auch dann, wenn Sie bisher kostenlos in der Familienversicherung mitversichert waren.