Ärtzliche Zusatzleistungen oft nicht notwendig

Häufig werden den Patienten in Arztpraxen zusätzliche Leistungen angeboten, die von einer gesetzlichen Krankenkasse nicht bezahlt werden. Die HEK sagt Ihnen worum es dabei geht und was Sie beachten sollten.
Als Patient können Sie sicher sein: Alle Untersuchungen und Behandlungen eines Arztes, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten nach den Regeln der ärztlichen Kunst erforderlich und zweckmäßig sind, werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die HEK ist die Business-K(l)asse unter den gesetzlichen Krankenkassen. Sie orientiert sich an den besonderen Bedürfnissen ihrer Mitglieder und übernimmt für sie daher eine Reihe von Zusatzleistungen, die über den gesetzlich vorgegebenen Rahmen hinausgehen.
Dennoch bieten viele Ärzte immer wieder auch Untersuchungen und Behandlungen an, die nicht zum Leistungskatalog gehören. Diese so genannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) müssen von den Patienten privat bezahlt werden.
Die Entscheidung, ob Sie eine solche Leistung in Anspruch nehmen wollen oder nicht, treffen Sie als Patient allein. Bei der Beurteilung von ärztlichen Zusatzangeboten sollten Sie daher wissen:
Darüber, was eine Kassenleistung ist, entscheiden Vertreter der Ärzte, Krankenkassen und Patienten im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Er analysiert regelmäßig auf Grundlage wissenschaftlicher Studien den Nutzen und die Sicherheit der Untersuchungen und Behandlungen für die Patienten. Ist beides gegeben, werden sie zur Kassenleistung.
Genau eben das ist bei vielen IGeL-Angeboten jedoch nicht der Fall, da sie sonst ja auch von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen würden. Sie sind daher vielfach überflüssig und in jedem Fall teuer.
Jeder Arzt kann Ihnen aber Zusatzleistungen, die er entweder selbst entwickelt oder von den auf IGeL-Angebote spezialisierten Unternehmen übernommen hat, anbieten. Oft werden diese dabei als neuartig oder innovativ beworben.
Zusatzangebote genau prüfen
Die HEK empfiehlt Ihnen, sich solche Angebote, die Ihnen allein Ihr Arzt, nicht aber seine Praxisangestellten machen dürfen, detailliert erläutern zu lassen. Dabei sollten Sie genau in Erfahrung bringen, ob diese Leistung für Sie tatsächlich auch einen ganz konkreten zusätzlichen Nutzen hat.
- Fragen Sie daher Ihren Arzt, warum er die Kassenleistung für nicht ausreichend und die IGeL für erforderlich hält.
- Fragen Sie Ihren Arzt, ob der Nutzen seines Angebotes wissenschaftlich belegt und medizinisch nicht umstritten ist. Sonst müsste diese ja auch zu den Kassenleistungen gehören. Erkundigen Sie sich dabei auch, welche möglichen Risiken und Nebenwirkungen damit verbunden sein können.
- Wenn Ihnen die zusätzliche Leistung ohne wirklich überzeugende sachliche Begründung, aber mit großem werblichen Nachdruck angeboten wird, sind Zweifel am Sinn und Nutzen der Leistung angebracht.
- Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Entscheidung – solche Leistungen sind keinesfalls eilbedürftig. Lassen Sie zwischen der Beratung und der eventuellen Inanspruchnahme der vorgeschlagenen Untersuchung/ Behandlung ruhig einige Tage verstreichen. Und nutzen Sie diese Zeit, um dazu eine zweite Meinung einzuholen – Ihre HEK steht Ihnen gerne zur Verfügung. Ärzte, die zu ihren Patienten ein vertrauensvolles Verhältnis haben, werden akzeptieren, wenn Sie die vorgeschlagene IGeL nach eingehender Information nicht wünschen.
- Lassen Sie sich auf jeden Fall einen schriftlichen Kostenvoranschlag geben. Ohne eine von Ihnen unterzeichnete schriftliche Vereinbarung dürfen Ihnen keine IGeL in Rechnung gestellt werden.
Auch der kostenlose Service des IGeL-Monitors bietet Ihnen eine fundierte Bewertung einzelner „Individueller Gesundheitsleistungen“ – von „Akupunktur zur Migräneprophylaxe“ bis „Ultraschall zur Früherkennung von Eierstockkrebs“. Außerdem erfahren Sie dort, mit welchen Tricks IGeL angeboten werden, worauf Sie achten sollten und Vieles mehr.
Im Zweifel vorher an die HEK wenden
Auch bei den IGeL-Zusatzangeboten kommt es stets auf den Einzelfall an. Deshalb wenden Sie sich im Zweifelsfall am Besten an ihre HEK.








