Meldungen und Meldefristen

Meldungen und Meldefristen
MeldungenMeldefristen
Anmeldungmit der ersten Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens
innerhalb von sechs Wochen nach Beschäftigungsbeginn
Abmeldungmit der nächsten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung,
spätestens innerhalb von sechs Wochen nach dem Ende der
Beschäftigung
Jahresmeldung

mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung,spätestens bis zum 15. April des Folgejahres

Unterbrechungsmeldunginnerhalb von zwei Wochen nach Ablauf des ersten vollen
Kalendermonats der Unterbrechung
Meldung von einmalig 
gezahltem Arbeitsentgelt
mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung,
spätestens innerhalb von sechs Wochen nach der Zahlung
Meldungen von Arbeitsentgelt
bei flexiblen Arbeitzeitrgelungen 
mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung
Änderungsmeldungmit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung,
spätestens innerhalb von sechs Wochen nach der Änderung
oder des Eintritts des meldepflichtigen Tatbestands
Stornierungsmeldungunverzüglich

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