Meldungen und Meldefristen

| Meldungen | Meldefristen |
|---|---|
| Anmeldung | mit der ersten Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Beschäftigungsbeginn |
| Abmeldung | mit der nächsten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach dem Ende der Beschäftigung |
| Jahresmeldung | mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung,spätestens bis zum 15. April des Folgejahres |
| Unterbrechungsmeldung | innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf des ersten vollen Kalendermonats der Unterbrechung |
| Meldung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt | mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach der Zahlung |
| Meldungen von Arbeitsentgelt bei flexiblen Arbeitzeitrgelungen | mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung |
| Änderungsmeldung | mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach der Änderung oder des Eintritts des meldepflichtigen Tatbestands |
| Stornierungsmeldung | unverzüglich |







