Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der JAEG

JAEG

Arbeitnehmer sind, bis aus wenige Ausnahmen, in der Krankenversicherung versicherungspflichtig. Versicherungsfreiheit tritt ein, sobald das Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze des laufenden und des nächsten Jahres überschreitet. Für diese Prüfung ist der Arbeitgeber zuständig. Die bisherige Mitgliedschaft als Pflichtversicherter kann dann als freiwillige Mitgliedschaft weitergeführt werden.

Grundlage ist das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt. Hierbei handelt es sich um Arbeitsentgelt, auf das der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat (zum Beispiel aufgrund eines Tarifvertrags oder Einzelabsprache). Berücksichtigt werden Einmalzahlungen, wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, wenn sie mindestens einmal jährlich zu erwarten sind. Hierzu gehören keine Familien- und Kinderzuschläge.

Maßgeblich für die Berechnung der Beiträge ist die Beitragsbemessungsgrenze, die der Gesetzgeber jedes Jahr neu festlegt. Diese gilt für alle Krankenkassen. 

Für das Jahr 2012 wurde die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung auf 3.825 Euro festgelegt. Beträgt das Entgelt zum Beispiel 6.000 Euro brutto, werden die Beiträge nur von 3.825 Euro berechnet. 

Beiträge seit dem
 01. Januar 2012
     Krankenversicherung     Pflegeversicherung
allgemeiner Beitragssatz     592,88 Euro     74,59 Euro
ermäßigter Beitragssatz     569,93 Euro     74,59 Euro

Bei kinderlosen Mitgliedern, die älter als 23 Jahre sind, wird ein Zuschlag zur Pflegeversicherung von 9,56 Euro monatlich erhoben.

Freiwillig versicherte Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung. Eine Bescheinigung zur Beantragung des Beitragszuschusses zur Vorlage beim Arbeitgeber (§ 257 Sozialgesetzbuch V) erhalten Sie bei Ihrer HEK.

Je nach Absprache führt der Arbeitgeber die Beiträge für die Arbeitnehmer direkt an die Krankenkasse ab oder der Arbeitnehmer zahlt die Beiträge selbst. 

Auf einen Blick

Kontakt

Kontakt

Kontaktformular, Rückrufservice
kontakt@hek.de oder telefonisch

Mitglied werden

Mitglied werden

Werden Sie HEK-Mitglied oder
empfehlen die Business-K(l)asse

Starke Partner

Starker Partner

 - Zuverlässiger Partner
in Sachen Zusatzversicherungen

Newsletter

Newsletter

Keine Neuigkeiten verpassen:
E-Mail-Newsletter abonnieren

Downloads

Downloads

Formulare, Merkblätter, Anträge
und mehr zum Downloaden

Kritik

Kritik

Lob und Tadel nimmt Ihre
HEK auch gern entgegen