Die Arbeitgeberversicherung U1/U2 der HEK

Arbeitgeberversicherung

Die sogenannte Umlageversicherung (U1/U2) für Arbeitgeber wurde geschaffen, um wirtschaftliche Härten durch:

insbesondere für Kleinbetriebe zu vermeiden.

Die Beiträge für diese Umlageversicherungen sind allein von Ihnen als Arbeitgeber aufzubringen.

Erstattung

Als Arbeitgeber bekommen Sie aus diesen Umlageversicherungen Folgendes erstattet:

Voraussetzungen

Sie können sich am Umlageverfahren U1 nur beteiligt, wenn Sie nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen.

Am Umlageverfahren U2 nehmen dagegen alle Arbeitgeber teil. Diese Regelung ist unabhängig von der tatsächlichen Beschäftigtenzahl und vom Geschlecht der Beschäftigten. 

Was haben Sie als Arbeitgeber zu beachten?

Ermittlung Ihrer Beschäftigtenzahl

Bei der Ermittlung Ihrer Beschäftigtenzahl für das Umlageverfahren U1 sind Beschäftigte in der Berufsausbildung, Praktikanten, Volontäre, Wehr- und Bundesfreiwilligendienstleistende, ABM-Kräfte, Bezieher von Vorruhestandsgeld, Schwerbehinderte und ihnen nach § 2 Schwerbehindertengesetz gleichgestellte Personen nicht mitzuzählen. 

Teilzeitkräfte werden wie folgt berücksichtigt:

Möglichkeit A:
Sofern Sie unter Berücksichtigung der oben genannten Punkte in Ihrem Unternehmen im vergangenen Jahr an mindestens acht Monaten (jeweils zum ersten eines Monats) nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigt haben, sind Sie umlagepflichtig im Umlageverfahren U1.
Für Ihr Unternehmen gilt dann automatisch der Regelerstattungssatz von 70 %. Von Ihnen ist nichts Weiteres zu veranlassen, als die entsprechende Zahlung an die HEK zu tätigen.

Bestand Ihr Unternehmen noch nicht das ganze Jahr, ist für die Teilnahme am Umlageverfahren U1 entscheidend, ob in der überwiegenden Zahl der Kalendermonate nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigt waren. 

Möglichkeit B:
Ihr Unternehmen ist umlagepflichtig zum Umlageverfahren U1 und Sie möchten einen anderen Erstattungssatz als 70 % wählen. Bitte informieren Sie uns bis zum 31. Januar des laufenden Kalenderjahres mit der folgenden Erklärung.

Möglichkeit C:
Sofern Sie unter Berücksichtigung der oben genannten Punkte in Ihrem Unternehmen mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigt haben, sind Sie nicht umlagepflichtig im Umlageverfahren U1.

Übersicht der Erstattungs- und Umlagebeitragssätze am 01.01.2012
U1


Bei 40 % Erstattung - Basis-Tarifneu1,1 %
Bei 70 % Erstattung - allgemeiner Erstattungssatzneu2,0 %
Bei 80 % Erstattung - erhöhter Erstattungssatzneu2,7 %
U2Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft – gilt für alle Betriebe unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiterneu0,35 %
Insolvenzgeldumlageneu0,04

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