Verringerung der Arbeitszeit

Arbeitnehmer können ihre Arbeitszeit unter folgenden Voraussetzungen verringern:
- Das Arbeitsverhältnis muss seit mindestens sechs Monaten bestehen
- Der Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer (ohne in der Berufsausbildung beschäftigte Personen)
Gründe für eine Ablehung können folgende sein:
- Beeinträchtigung der Organisation, des Arbeitsablaufs oder der Sicherheit im Betrieb
- Entstehen unverhältnismäßiger Kosten







