Unwirksame Befristung

Ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrages kann vorliegen, wenn der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht. Eine Befristung ist unwirksam, wenn einem Arbeitnehmer Daueraufgaben übertragen werden, die vom Stammpersonal aufgrund einer vorab unzureichenden Personalausstattung nicht erledigt werden können.







