Unfallschaden am Privatfahrzeug

Hierfür muss das Fahrzeug mit Billigung des Arbeitgebers in dessen Betätigungsbereich eingesetzt worden sein. Laut BAG entfällt die Erstattungspflicht dann, wenn der Arbeitnehmer den Unfall grob fahrlässig verursacht hat.
Auf einen Blick


Werden Sie HEK-Mitglied oder
empfehlen die Business-K(l)asse

- Zuverlässiger Partner
in Sachen Zusatzversicherungen

Keine Neuigkeiten verpassen:
E-Mail-Newsletter abonnieren

Formulare, Merkblätter, Anträge
und mehr zum Downloaden

Lob und Tadel nimmt Ihre
HEK auch gern entgegen