Kündigungsmöglichkeit

Ein befristeter Arbeitsvertrag kann nur dann ordentlich gekündigt werden, wenn dieser Vertrag eine solche Kündigungsmöglichkeit ausdrücklich vorsieht. Anderenfalls ist eine fristgerechte Kündigung nicht möglich.
Sollte der Arbeitgeber dennoch kündigen, ist der Arbeitnehmer gehalten, gegen diese Kündigung vorzugehen. Hierfür muss er innerhalb von drei Wochen nach ihrem Erhalt Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben.







