Kosten Weiterbildung

Eine Inhaltskontrolle findet statt:
- wenn der Arbeitnehmer auf eigenen Wunsch vor Abschluss einer Weiterbildung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet und die erfolgreiche Weiterbildung für ihn von geldwertem Vorteil ist.
- wenn die Weiterbildung in mehreren zeitlich voneinander getrennten Ausbildungsabschnitten erfolgt, sofern die vertragliche Vereinbarung dem Arbeitgeber nicht die Möglichkeit eröffnet, allein nach seinen Interessen die Teilnahme an den jeweiligen Ausbildungsabschnitten festzulegen.







