Gleichbehandlung bei Bewerbung

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz:
Eine in Russland geborene Klägerin hatte auf ihre Bewerbung als Softwarentwickler/-in eine Absage erhalten. Sie behauptete, sie sei lediglich wegen ihres Geschlechts und ihrer Herkunft nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen und damit diskriminiert worden. Sie verlangte Auskunft darüber, ob ein anderer Arbeitnehmer eingestellt worden sei und welche Kriterien gegebenenfalls für diese Entscheidung maßgeblich gewesen seien.







